Skip to main content

Wir freuen uns, dass Sie vorhaben, Ihr Studium bei uns zu absolvieren.

Wir helfen Ihnen gerne mit Informationen weiter, wie Sie das am besten planen und woran zu denken ist.
Denn, auch wenn Ihr Vorhaben einfach zu verwirklichen ist, ein paar wichtige Tipps und vor allem Anträge müssen Sie beachten.

Die OTH Amberg-Weiden bietet Ihnen zahlreiche Bachelor- und Masterstudiengänge an, einige davon sogar ausschließlich in englischer Sprache.
Nähere Informationen zu den einzelnen Studiengängen finden Sie jeweils bei den Studiengangsbeschreibungen. Und dort können Sie auch in Erfahrung bringen, wie die Zulassungsvoraussetzungen aussehen oder welches Sprachniveau Sie mitbringen müssen.

In der Regel dauert ein Bachelorstudium an unserer Hochschule 7 Semester und beinhaltet 6 theoretische und ein praktisches Semester. Konsekutiv können Sie dann auch einen dreisemestrigen Masterstudiengang anhängen.

In der Regel können Sie sich sowohl im Sommer- und Wintersemester für die Studiengänge bewerben. Bitte beachten Sie aber, dass es hier auch Ausnahmen geben kann und diese finden Sie dann jeweils bei den Studiengangsporträts.

Studiengebühren gibt es an staatlichen Hochschulen in Bayern zwar keine, allerdings ist einmal im Semester ein sogenannter Studentenwerksbeitrag und ein Semesterticket zu zahlen.
Beides muss sowohl bei der Bewerbung, als auch bei jeder Rückmeldung zum kommenden Semester erfolgen.

 

Woran habe ich zu denken?

Internationale Studienbewerber*innen benötigen für die Bewerbung an der OTH Amberg-Weiden

  • eine Hochschulzugangsberechtigung
  • ausreichende Kenntnisse in deutscher und englischer Sprache

Die Hochschulzugangsberechtigung ist Ihr Schul- oder Hochschulabschlusszeugnis, mit dem Sie sich bei uns bewerben müssen. Da wir leider keine Unterlagen prüfen können, die Sie in Ihrer Heimat erworben haben, unterstützt uns uni-assist dabei.
Sie müssen dort eine sogenannte Vorprüfungsdokumentation (VPD) beantragen und Ihre Unterlagen dorthin senden. Die VPD bescheinigt, dass Sie direkt für ein Studium qualifiziert sind. Dies ist dann Ihre Hochschulzugangsberechtigung. Aber – haben Sie bitte immer die Bewerbungsfristen im Auge!
Denn die Bearbeitung Ihrer Unterlagen durch uni-assist kann ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Und VPDs, die nach Bewerbungsfrist eingereicht werden, können dann leider für diesen Durchgang nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine Sonderregelung gilt für alle Bewerber aus z. B. China oder Indien:
Bewerber*innen aus z.B. China oder Indien müssen sich vor der Beantragung eines VPDs bei ihrem länderspezifischen Akademischen Prüfstelle (APS) registrieren und entsprechendes Dokument beantragen . Bitte beachten Sie, dass ohne ein APS-Dokument kein VPD ausgestellt werden und somit auch keine Immatrikulation an der OTH Amberg-Weiden erfolgen kann.
Und noch einmal: Bitte planen Sie Ihre Bewerbung zeitlich großzügig – Sowohl die Bearbeitungszeit Ihrer APS-Unterlagen als auch Ihre Vorprüfungsunterlagen benötigen in der Regel insgesamt mehrere Monate.

Studienkolleg/Feststellungsprüfung
Wenn in Ihrer VPD steht, dass Sie nicht direkt für ein Studium an der OTH AW, sondern für ein Studienkolleg qualifiziert sind, müssen Sie bitte zunächst die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg ablegen. In zwei Semestern werden Sie dann auf diese Prüfung vorbereitet. Sie müssen sich bitte mit Ihrer VPD selbst bei einem Studienkolleg anmelden. In Bayern ist das Studienkolleg in Coburg für die Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zuständig. Mit dem Zeugnis, dass Sie dann nach erfolgreichem Bestehen erhalten, können Sie sich dann bei der OTH Amberg-Weiden bewerben.

Sprachnachweise
Deutsch ist die grundlegende Unterrichtssprache in allen Studiengängen, auch in den englischsprachigen. Daher müssen Studienbewerber*innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, für die Einschreibung an der OTH Amberg-Weiden deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Die erforderlichen Anforderungen unterscheiden sich – sind dann aber bei den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen aufgeführt.
Übrigens ebenso wie ggf. die erforderlichen Englischkenntnisse.

Finanzierungsnachweis
Bevor Sie Ihr Studium beginnen, müssen Sie erst nachweisen, dass Sie dafür genügend Geld als Absicherung zur Verfügung haben. Dazu benötigen Sie den sogenannten „Finanzierungsnachweis“.
Meist wird verlangt, dass der so genannte „Regelbedarf“ von rund 11.208 Euro für ein Jahr abgedeckt ist. Für weitere und verbindliche Informationen kontaktieren Sie bitte die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Heimatland.
Mehr und ausführlichere Infos hierzu

Bewerbung für einen Bachelorstudiengang: Internationale Bewerber*innen (einschließlich Bürger*innen der EU Mitgliedstaaten), die ihren Abschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen ihre Unterlagen zunächst durch uni-assist prüfen lassen. Uni-assist prüft in unserem Auftrag, ob die Bewerber*innen unsere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bitte bewerben Sie sich bei uni-assist für eine VPD Prüfung für unsere Hochschule. Die VPD enthält Angaben zu der Durchschnittsnote sowie zu den für Sie geeigneten Studiengängen/Studienfächern. Bitte beachten Sie, dass die VPD nicht direkt an uns geschickt wird. Sie müssen die VPD zusammen mit Ihren Unterlagen bei uns auf dem Bewerbungportal hochladen. Sie können sich gleichzeitig bei uni-assist und bei uns bewerben und die VPD nachreichen. Für die Zulassung muss die VPD jedoch vorliegen.

Vorpraktikum (für Bachelorstudiengänge)
Bewerber*innen, die keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, müssen für einige Studiengänge ein Vorpraktikum von sechs bis zwölf Wochen Dauer nachweisen. Sollte das Praktikum die Studienzulassung unzumutbar verzögern, kann es auch teilweise oder vollständig nach Aufnahme des Studiums geleistet werden. Darüber wird jedoch im Einzelfall entschieden.

Bewerbung für einen Masterstudiengang: Wenn Sie einen Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, können Sie sich direkt bei uns über das Bewerbungsportal bewerben. Bewerber*innen, die einen Abschluss im Ausland erworben haben, müssen sich über uni-assist für ein Studium bei uns bewerben. uni-assist prüft für uns, ob Ihre Qualifikationen für die Zulassung zum Masterstudium ausreichen und stellt Ihnen ein Prüfdokument (VPD) darüber aus. Dieses Prüfdokument ist erforderlich für die Zulassung. Bitte bewerben Sie sich gleichzeitig über unser Bewerbungsportal und laden Sie die VPD zusammen mit Ihren anderen Dokumenten dort hoch. Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Prüfungskommission.

Bewerbungsfristen
Die meisten Bachelor- und Masterstudiengänge beginnen sowohl im Winter- als auch im Sommersemester. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester beginnt am 1. Mai und endet am 15. Juli (bei einigen Masterstudiengängen nur bis 15. Juni) . Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester beginnt am 15. November und endet am 15. Januar. Sollten noch Studienplätze zur Verfügung stehen, kann die Bewerbungsfrist verlängert werden.
Das Bewerbungsformular finden Sie in unserem Bewerbungsportal.

Immatrikulation
War Ihre Bewerbung erfolgreich, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung mit der Aufforderung, Ihre Dokumente auf der Studierendenplattform Primuss hochzuladen und die Verwaltungsgebühr zu bezahlen. Sobald Sie alle erforderlichen Schritte ausgeführt haben, bekommen Sie Ihre Studierendenkarte und die Immatrikulationsbescheinigung.

Diese Dokumente müssen Sie hochladen:

  • Hochschulzugangsberechtigung in Originalsprache oder das Zeugnis über die Feststellungsprüfung des Studienkollegs
  • VPD von uni-assist
  • Abschlusszeugnis Studium (e.g. Bachelor Urkunde), falls zutreffend
  • Notenblätter aus früherem Studium, falls zutreffend
  • Lebenslauf
  • Sprachnachweis (Deutsch B2, Englisch B2 and Deutsch A2 für Englischsprachige Studiengänge
  • Bescheinigung über Berufserfahrung, falls zutreffend
  • Zeugnis über Vorpraktikum, falls erforderlich
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Passbild für den Studierendenausweis

Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, brauchen Sie eine hier gültige Krankenversicherung. Studierende aus EU Mitgliedsstaaten mit einer European Health Insurance Card (EHIC) brauchen keine Pflichtversicherung in Deutschland. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie bei einer Krankenversicherung in Deutschland eine Befreiung von der Pflichtversicherung beantragen. Wenn die Bedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, wird Ihre Versicherung anerkannt, Sie bekommen eine Befreiung. Wird Ihre private Versicherung nicht anerkannt, müssen Sie eine Versicherung für Studierende beantragen.
Die Pflichtversicherung endet mit der Vollendung des 30. Lebensjahrs. Danach müssen Sie sich privat versichern.
Die Krankenversicherung leitet dem Studienbüro der OTH Amberg-Weiden die Bestätigung über Ihre Krankenversicherung elektronisch weiter. Sie brauchen kein Versicherungsdokument vorzulegen.

Amberg und Weiden mögen zwar kleinere Hochschulstandorte sein – allerdings hat sich seit der Einführung der internationalen Studiengänge der Wohnungsmarkt sehr angespannt. Die Suche nach einem Zimmer liegt in der eigenen Verantwortlichkeit der Studieren­den! Wohnheimplätze werden nicht gestellt!
Bitte beginnen Sie so früh als möglich mit der Suche, da viele Zimmer schon frühzeitig vergeben werden!

Video – How to Housing

Studentenwohnheime
Als internationale*r Student*in der Hochschule können Sie sich über das Studentenwerk Oberfranken für ein Zimmer in einem Studenten­wohnheim bewerben. Dies bedeutet allerdings nicht automatisch eine Zuteilung eines Zimmers oder Appartements. Bitte sehen Sie sich auch früh genug nach Alternativen um.
Voraussetzung für einen Studentenwohnheimplatz ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung.

Privater Wohnungsmarkt

Eine Alternative ist die Suche auf dem freien Wohnungsmarkt. Wenn wir Angebote von privaten Vermieter*innen erhalten, stellen wir sie online zur Verfügung. Sie können aber auch in unseren Tageszeitungen interessant Angebote finden.
Und natürlich sind auch Internet und Social Media sehr gute Verbündete bei der Suche nach freien Zimmern. Und sollten Sie nicht direkt in Amberg oder Weiden ein Zimmer finden, können Sie natürlich auch etwas außerhalb suchen. Zwar gibt es kein Semesterticket – mit Ihrer Immatrikulationsbescheinigung können Sie allerdings die Studierendenrabatte des Öffentlichen Nahverkehrs nutzen.

Visum
Ob Sie ein Visum für Deutschland benötigen, hangt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und wie lange Sie hier in Deutschland bleiben möchten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat hier eine tolle Infoseite auf die Beine gestellt, auf der Sie mehr herausfinden können und auch wertvolle Tipps zum Beantragen des Visums erhalten:
Studieren in Deutschland/Visum

Leider kann es mitunter sehr lange dauern, bis Sie einen solchen Termin erhalten– planen Sie also bitte mit ausreichend Zeit.

Besonderheit für Studienbewerber*innen aus Indien
Bewerberinnen und Bewerber benötigen ab dem 1. November 2022 ein APS-Zertifikat, bevor sie einen Visumsantrag stellen.
Dieses Dokument benötigen Sie dann bei der Beantragung der VPD durch uni-assist.

Aufenthaltserlaubnis
Um in Deutschland studieren zu können, brauchen Studierende aus nicht-europäischen Ländern eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis wird gewährt, wenn die Studierenden in der Ausländerbehörde am Wohnort folgende Unterlagen vorlegen:

  • Visum
  • Nachweis über ein Sperrkonto
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Anmeldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt
  • Passfoto

Die Antragstellung erfolgt gegen Gebühr.

Ein Visum zu Studienzwecken ist auf den Studiengang bezogen. Wird der Studiengang gewechselt, entfällt der Zweck des Visums. Daher muss im Falle eines Studiengangwechsels nach dem 3. Semester ein neues Visum beantragt werden.  Wenn Sie Ihren Studienort innerhalb der ersten 3 Semester des Studiums wechseln, müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde des neuen Studienorts sofort nach Aufnahme des Studiums registrieren. Ein Visum für einen Aufenthalt als Au-pair oder im Freiwilligendienst kann in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden. Sie müssen jedoch einen Antrag bei der Ausländerbehörde rechtzeitig vor Auslauf der Aufenthaltserlaubnis stellen.

Der akademische Kalender an der OTH Amberg-Weiden

Das akademische Jahr besteht an der OTH Amberg-Weiden aus Sommer- und Wintersemester:

Wintersemester: 1. Oktober – 14. März                                                                       
Bewerbungszeit1. Mai – 15. Juli
(Achtung! Ausnahmen)
Vorlesungszeit:1. Oktober – 31. Januar
Prüfungszeitraum:1. Februar – 14. Februar
Vorlesungsfreie Zeit:Weihnachten (2 Wochen Ende Dezember)
15. Februar - 14. März
Rückmeldung für das nachfolgende SemesterMitte Januar bis Ende Februar
– Genauer Zeitraum wird über das Schwarze Brett bekannt gegeben
Sommersemester: 15. März – 30. September                                                                                 
Bewerbungszeitraum15. November – 15. Januar
(Achtung! Ausnahmen)
Vorlesungszeit:15. März – 30. September
Prüfungszeitraum15. Juli – 31. Juli
Vorlesungsfreie Zeit:1. August – 30. September
Rückmeldung für das nachfolgende SemesterAnfang Juli – Mitte August
– Genauer Zeitraum wird über das Schwarze Brett bekannt gegeben

Was, wenn ich Fragen zu meiner Bewerbung habe?

Für Ihre Bewerbung bzw. Zulassung zuständig ist – abhängig von Ihrem Studiengang – entweder das Studienbüro in Amberg oder in Weiden.

Sie finden Ihren jeweiligen Bewerbungsstatus immer in Ihrem Account des Bewerbungsportals. Bitte sehen Sie daher von Rückfragen per Email ab.
Ebenso ist dort aufgeführt, sollte noch etwas fehlen oder eine Unterlagen fehlerhaft sein.
Innerhalb des Bewerbungszeitraums können Sie Ihre Angaben ergänzen – danach wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Studienbüro.
Achten Sie bitte auf ausgewiesene Bewerbungsfristen bzw. Deadlines!