Studienförderung / BAföG

Studienförderung nach dem Bundesausbildungsgesetz

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können deutsche sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende Förderleistungen erhalten, wenn das Studium weder allein noch mit Hilfe von Unterhaltspflichtigen finanziert werden kann.
Auskünfte über Einzelheiten und Antragstellung erteilt das Studentenwerk Oberfranken, Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth.

Allgemeine Infos rund ums BAföG
Studentenwerk Oberfranken

 

Förderung nach dem Bayerischen Begabtenförderungsgesetz

Nach dem Bayerischen Begabtenförderungsgesetz können überdurchschnittlich begabte Studierende, die sich durch Leistung und Verhalten würdig erweisen, Ausbildungsbeihilfen des Freistaats Bayern erhalten.

Stipendien / Studienstiftungen

Hanns-Seidel-Stiftung

Lazarettstraße 33
80636 München
Tel.: +49 (89) 1 25 80

Cusanus-Werk

Bischöfliche Studienförderung
Baumschulallee
53115 Bonn
Tel.: +49 (228) 63 14 07 08

Konrad-Adenauer-Stiftung

Institut für Begabtenförderung
Rathausalle 12
53757 Sankt-Augustin
Tel.: +49 (22 41) 24 63 28

Evangelisches Studentenwerk

Haus Villigst
Iserloher Straße 25
58239 Schwerte
Tel.: 0 23 04 / 75 52 13

Friedrich-Ebert-Stiftung

Studienförderung
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Tel.: +49 (228) 88 31

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Bonn-Bad Godesberg
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel.: +49 (228) 882-0

Friedrich-Naumann-Stiftung

Wissenschaftliche Dienste und Begabtenförderung (WDB)
Königswinterer Straße 407
53639 Königswinter
Tel.: +49 (2223) 70 11 49

Hans-Böckler-Stiftung

Bertha-von-Suttner-Platz 3
40227 Düsseldorf
Tel.: +49 (211) 7 77 80

Studienstiftung des deutschen Volkes

Mirbachstraße 7
53173 Bonn
(Keine Selbstförderung, Aufnahme nur auf Vorschlag von Hochschullehrern)
 

Auskünfte über die Bewerbungs- und Auswahlverfahren erteilen die Stiftungen.


Otto-Carl-Schulz-Stiftung der DEPRAG Schulz GmbH & Co.

Die DEPRAG-Studienstiftung richtet sich an Studierende der Ingenieurwissenschaften insbesondere aus dem Raum Amberg - Sulzbach. Die wichtigsten Auswahlkriterien sind die bisherige Leistung (z.B. im Studienverlauf) und die Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung für die Aufnahme bzw. Weiterführung des Studiums (Bedürftigkeit). Es sind regelmäßige Nachweise über den Studienerfolg zu erbringen. Das monatlich ausbezahlte Stipendium muß nicht zurückerstattet werden. Bewerbungstermin ist der 31. Oktober für das darauffolgende Jahr an die Stadt Amberg (Betr.: Otto-Carl-Schulz-Stiftung).