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Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden ist

  • die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
  • die Fachhochschulreife oder
  • die fachgebundene Fachhochschulreife

Außerbayerische Zeugnisse gelten als Hochschulzugangsberechtigung, wenn sie mit entsprechenden bayerischen Zeugnissen als gleichwertig anerkannt werden. Abiturzeugnisse von Gymnasien, Zeugnisse der Fachhochschulreife von Fachoberschulen und Zeugnisse der fachgebundenen Hochschulreife von Berufsoberschulen sind in der Regel auch in Bayern anerkannt.

Alle ausländischen und deutschen Studienbewerber, die ihre Vorbildungsnachweise nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, müssen ihr Zeugnis bei der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pündterplatz 5, 80803 München, zur Überprüfung und Anerkennung vorlegen. Zusätzlich muß die Festsetzung einer Durchschnittsnote beantragt werden.

Immatrikulation als Studierende oder Studierender ohne Hochschulreife oder Fachhochschulreife.

Besonders qualifizierten Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung wird der fachgebundene Zugang zur Fachhochschule für die der Meisterprüfung fachlich entsprechenden Studiengänge eröffnet, wenn sie ein Beratungsgespräch an der Fachhochschule absolviert haben. Besonders Qualifizierte sind die jeweils 20% Besten eines Prüfungstermines oder Abschlussjahrganges.

In den Berechtigtenkreis einbezogen werden auch die Absolventinnen und Absolventen der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus dem Meisterabschluss gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen, sowie die Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen und Fachakademien. Der fachgebundene Zugang zur Fachhochschule ist aber auf die nach dem 31. Dezember 1994 erworbenen Zeugnisse beschränkt, da erst nach diesem Datum entsprechende "Ranking-Listen" zur Feststellung der 20% besten Absolventinnen und Absolventen erstellt bzw. erstellt werden können.

Dieser neue direkte Zugang zur Fachhochschule für beruflich besonders Qualifizierte stellt einen Paradigmenwechsel bei der Regelung des Hochschulgesetzes dar. Der Nachweis, der für das Fachhochschulstudium erforderlichen Qualifikation kann damit erstmals auf andere Weise als durch den erfolgreichen Abschluss einer auf das Studium vorbereitenden Schulbildung erbracht werden.

 
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