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Wiederholungsprüfungen

In Prüfungsfächern, in denen eine nicht ausreichende Endnote erzielt wurde, können die Prüfungsleistungen einmal wiederholt werden. Für die zweite Wiederholung einer Prüfungsleistung in demselben Fach gelten spezielle Bestimmungen. Diese sind den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen zu entnehmen und können im Aushang der Hochschule Amberg-Weiden eingesehen werden.

Wiederholungsprüfungen finden zu den regulären Prüfungsterminen statt. Gesonderte Termine werden nicht angeboten. Die Wiederholungsprüfung muss zum nächstmöglichen Prüfungstermin abgelegt werden. Für studienbegleitende Leistungsnachweise gilt entsprechendes.

Die Diplomarbeit/ Bachelorarbeit/ Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden. Hier muss die Bewertung der zweiten Diplomarbeit/ Bachelorarbeit/ Masterarbeit spätestens ein Jahr nach der Bewertung der ersten Diplomarbeit/ Bachelorarbeit/ Masterarbeit erfolgen.

 
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