Vorpraktikum vor Studienbeginn
Grundsätzliches
Studienbewerber(innen) eines technischen Studiengangs müssen vor Studienbeginn den Abschluss einer entsprechenden fachpraktischen Ausbildung oder mindestens eine dem gewählten Studiengang entsprechende praktische Tätigkeit (= Vorpraktikum) nachweisen.
Dies gilt für folgende Studiengänge:
- Angewandte Informatik / Elektro- und Informationstechnik
- Dauer: 6 Wochen
- Frist: Ende 2. Semester
- Studierende mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung in einem technischen Beruf müssen kein Vorpraktikum ableisten, falls der Praktikumsbeauftragte der Fakultät Elektro- und Informationstechnik die Ausbildung anerkennt
- Erneuerbare Energien / Kunststofftechnik / Maschinenbau / Patentingenieurwesen / Umwelttechnik
- Dauer: 12 Wochen
- Frist: Ende 4. Semester
- Studierende der FOS Technik können sich 6 Wochen Praktikum auf das Vorpraktikum anrechnen lassen
- Studierende mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung in einem technischen Beruf müssen kein Vorpraktikum ableisten, falls der Praktikumsbeauftragte der Fakultät Maschinenbau/Umwelttechnik die Ausbildung anerkennt.
- Medizintechnik / Sprachen, Management und Technologie / Wirtschaftsingenieurwesen
- Dauer: 6 Wochen
- Frist: Ende 2. Semester
- Studierende, die bereits über einen technischen Bildungshintergrund verfügen - ob Ausbildungsrichtung Technik oder aber berufliche vorkenntnisse im technischen Bereich - müssen kein Vorpraktikum absolvieren.
Das Vorpraktikum muss vor Beginn oder bis spätestens zum Fristende für den jeweiligen Studiengang absolviert werden. Das jeweilige Vorpraktikum soll möglichst zusammenhängend abgeleistet werden.
Praxisinhalt
Während der fachpraktischen Ausbildung sollen dem Studienbewerber / der Studienbewerberin konkrete Vorstellungen und praktische Kenntnisse vermittelt werden. Da die Fachhochschule nicht nach Branchen, sondern nach Funktionsbereichen ausbildet, sollte innerhalb der einzelnen Praxisstellen auch ein Einblick in die verschiedenen Funktionsbereiche vermittelt werden.
Praxisstellen und -inhalte
- Einblick in die Arbeitsweisen und Abläufe der technischen Bereiche von Unternehmen der Elektrotechnik, des Maschinenbaus, der Kunststofftechnik, der Verfahrens- und Umwelttechnik oder der Medizintechnik.
- Selbständige Anwendung grundlegender Verfahren der Metall- oder Kunststoffverarbeitung und Einblicke in die Bearbeitungsverfahren, wie z. B. Drehen, Fräsen, Schleifen, Bohren, Hobeln soll hierbei vermittelt werden. Zusätzlich soll ein exemplarischer Überblick über die verschiedenen Verbindungstechniken wie z.B. Löten, Schweißen, Nieten, Schrauben und in die Fertigungsverfahren, wie z.B. Gießen, Schmieden, Blechverarbeitung, gewonnen werden.





