Versicherungen/Beiträge/Gebühren
Krankenversicherung
Alle Studierenden der Hochschule Amberg-Weiden müssen bei der Erstzulassung eine Versicherungsbescheinigung (bestehen aus einer Versicherungsschein und zwei Meldungen !) über das Bestehen eines Krankenversicherungsschutzes abgeben. Der Student hat dabei freie Krankenkassenwahl. Beratung und Informationen erfolgen durch alle Kassen.
Keine Einschreibung ohne Nachweis des Krankenversicherungsschutzes anhand der Versicherungsbescheinigung.
Privat versicherte Studenten können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist von einer gesetzlichen Krankenkasse auszustellen und zur Einschreibung mitzubringen. Versicherungs- und beitragsfrei bleiben Studenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, ihres Ehegatten oder Unterhaltspflichtigen mitversichert sind (Altersgrenze: 25 Jahre).
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse das gesonderte Informationsblatt, das Ihnen mit dem Zulassungsschreiben zugesandt wird.
Anbieter von Krankenversicherungen
AOK - Die Gesundheitskasse
Informationen im Internet exklusiv rund ums Thema Studium. Dazu persönlicher Studentenservice vor Ort:
E-Mail: am-studentenservice
by.aok
de
Tel.: 09621/860-259
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Für Personen- und Sachschäden, die der Studierende im Zusammenhang mit dem Studium verursacht, haftet er nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen selbst.
Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wichtige Information für alle Studierenden der Fakultät MB/UT:
Private Haftpflichtversicherung für Studierende MB/UT
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UNFALLVERSICHERUNG
Seit 1971 sind alle an einer Hochschule/Fachhochschule im Bundesgebiet immatrikulierten deutschen und ausländischen Studierenden gegen die Folgen eines mit dem Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls beitragsfrei durch die Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung versichert.
Während der praktischen Studiensemester besteht gesetzlicher Unfallschutz gemäß § 539 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung bei der für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft.
Jeder Unfall ist unverzüglich der Hochschulverwaltung anzuzeigen.
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BEITRÄGE UND GEBÜHREN
An der Hochschule Amberg-Weiden wird ab dem Sommersemester 2007 für alle Studiengänge ein Studienbeitrag erhoben, ab dem Wintersemester 20111/2012 beträgt dieser 390,- € (aktuelle Studienbeitragssatzung).
Für die Beantragung der Befreiung von der Studienbeitragspflicht verwenden Sie bitte ausschließlich folgendes Antragsformular:
Befreiungsantrag
Den Antrag geben Sie bitte, mit den erforderlichen Unterlagen, in der Studentenkanzlei der Hochschule ab.
Für das Studentenwerk ist ein Beitrag in Höhe von 42 € fällig. Der Betrag muss von der Hochschule in vollem Umfang abgeführt werden.
Die Beiträge und Gebühren werden mittels Lastschrifteinzug von den Studierenden je Semester erhoben.





