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Versicherungen/Beiträge/Gebühren

Krankenversicherung

Alle Studierenden der Hochschule Amberg-Weiden müssen bei der Erstzulassung eine Versicherungsbescheinigung (bestehen aus einer Versicherungsschein und zwei Meldungen !) über das Bestehen eines  Krankenversicherungsschutzes abgeben. Der Student hat dabei freie Krankenkassenwahl. Beratung und Informationen erfolgen durch alle Kassen.

Keine Einschreibung ohne Nachweis des Krankenversicherungsschutzes anhand der Versicherungsbescheinigung.

Privat versicherte Studenten können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist von einer gesetzlichen Krankenkasse auszustellen und zur Einschreibung mitzubringen. Versicherungs- und beitragsfrei bleiben Studenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, ihres Ehegatten oder Unterhaltspflichtigen mitversichert sind (Altersgrenze: 25 Jahre).

 

Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse das gesonderte Informationsblatt, das Ihnen mit dem Zulassungsschreiben zugesandt wird.

Anbieter von Krankenversicherungen

AOK - Die Gesundheitskasse

AOK - Die Gesundheitskasse

Informationen im Internet exklusiv rund ums Thema Studium. Dazu persönlicher Studentenservice vor Ort:
E-Mail: am-studentenserviceby.aokde
Tel.: 09621/860-259

Techniker Krankenkasse

Techniker Krankenkasse

Sprechzeiten immer Mittwochs von 13:00 - 17:00 Uhr im 1.Stock der Bibliothek.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Für Personen- und Sachschäden, die der Studierende im Zusammenhang mit dem Studium verursacht, haftet er nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen selbst.

Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wichtige Information für alle Studierenden der Fakultät MB/UT:
Private Haftpflichtversicherung für Studierende MB/UT

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UNFALLVERSICHERUNG

Seit 1971 sind alle an einer Hochschule/Fachhochschule im Bundesgebiet immatrikulierten deutschen und ausländischen Studierenden gegen die Folgen eines mit dem Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls beitragsfrei durch die Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung versichert.

Während der praktischen Studiensemester besteht gesetzlicher Unfallschutz gemäß § 539 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung bei der für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft.

Jeder Unfall ist unverzüglich der Hochschulverwaltung anzuzeigen.

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BEITRÄGE UND GEBÜHREN

An der Hochschule Amberg-Weiden wird ab dem Sommersemester 2007 für alle Studiengänge ein Studienbeitrag erhoben, ab dem Wintersemester 20111/2012 beträgt dieser 390,- € (aktuelle Studienbeitragssatzung).

Für die  Beantragung der  Befreiung  von der Studienbeitragspflicht verwenden Sie bitte ausschließlich folgendes Antragsformular:

Befreiungsantrag

Den Antrag geben Sie bitte, mit den erforderlichen Unterlagen, in der Studentenkanzlei der Hochschule ab.

Für das Studentenwerk ist ein Beitrag in Höhe von 42 € fällig. Der Betrag muss von der Hochschule in vollem Umfang abgeführt werden.
Die Beiträge und Gebühren werden mittels Lastschrifteinzug von den Studierenden je Semester erhoben.

 
Hochschule für angewandte Wissenschaften Amberg-Weiden
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