Studienfachwechsel und Übergangsmöglichkeiten
Auf Antrag der Studierenden ist ein Wechsel des Studienganges zulässig, sofern in dem neu gewählten Studiengang Studienplätze zur Verfügung stehen. Ein Wechsel an eine andere Hochschule in Bayern ist hinsichtlich des Studienverlaufs unter prüfungsrechtlichen Bestimmung problemlos möglich. Voraussetzung ist ein fristgerechter Antrag auf Immatrikulation bei der aufnehmenden Hochschule. Demgegenüber erfordert ein Wechsel von bayerischen Hochschulen in außerbayerische und umgekehrt im Einzelfall umfangreiche Überprüfungen der Hochschulzugangsberechtigung, evt. Anrechnungen von Studienzeiten und bereits erbrachten Prüfungsleistungen.
Nach der Vorprüfung, durch die die fachgebundene Hochschulreife erworben wird, können Studierende in bestimmte Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen übertreten, entsprechendes gilt für den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen gemäß Art. 61 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes, die in einem grundständigen Studiengang nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten drei Fachsemester erreicht werden sollen.
Nach der Abschlussprüfung, durch die die allgemeine Hochschulreife erworben wird, sind Absolventen/innen einer Hochschule berechtigt, in eine wissenschaftliche Hochschule, Kunsthochschule oder Gesamthochschule ohne Beschränkung auf eine Fachrichtung überzutreten.
Die einzelnen Voraussetzungen der Immatrikulation in einem Fachgebiet an der betreffenden Hochschule bleiben unberührt.



