Exmatrikulation
Studierende werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Diplom-, Bachelor- oder Masterprüfung bestanden haben.
Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben, es sei denn, dass sie die Fachrichtung wechseln. Studierende können exmatrikuliert werden, wenn sie sich vor Beginn eines Semesters nicht fristgerecht rückgemeldet haben. Die Rückmeldefristen werden hochschulöffentlich bekanntgemacht. Informationen zur Abgabe der Abschlussarbeit und weitere Immatrikulation




