Beurlaubung
Studierende können aus wichtigem Grund auf Antrag beurlaubt werden. Eine Beurlaubung kann in der Regel bis zu insgesamt zwei Semestern gewährt werden. Zeiten des Mutterschafts-und Erziehungsurlaubs werden darauf nicht angerechnet.
Der Antrag auf Beurlaubung ist rechtzeitig über die Studentenkanzlei der Hochschule Amberg-Weiden zu stellen. Während der Zeit der Beurlaubung bleibt der Studierende Mitglied der Hochschule Amberg-Weiden.
Studien- und Prüfungsleistungen können – mit Ausnahme von Wiederholungsprüfungen, die geschrieben werden müssen (!) – im Beurlaubungszeitraum nicht erbracht werden.
Die Rückmeldepflicht besteht auch im Beurlaubungszeitraum.





