Studienbeiträge und -befreiung

 

An der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Amberg-Weiden werden seit dem Sommersemster 2007,auf Grundlage des Art. 71 des Bayerischen Hochschulgesetzes, Studienbeiträge erhoben.

Satzung zur Erhebung von Studienbeiträgen, gültig ab 01.10.2011

Satzung zur Erhebung von Studienbeiträgen

Merkblatt: Befreiung von der Beitragspflicht des Studienbeitrags

Befreiungsantrag gültig bis SS 2011

Befreiungsantrag gültig ab WS 11/12

Zusätzliche Informationen zu Studienbeiträgen an der HAW Amberg-Weiden

Studienbeitragsdarlehen (kfw-Kredit)

Zur Finanzierung der Studienbeiträge (390,- €) können Studierende ein Darlehen in Anspruch nehmen. Dabei wird der Studienbeitrag direkt an die Hochschule gezahlt.

Das Darlehen wird elternunabhängig, ohne Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse, ohne Sicherheitsleistungen und Bonitätsprüfung gewährt.

Wie lange das Darlehen in Anspruch genommen wird, entscheiden die Studierenden selber, es kann jedes Semester neu festgelegt werden, ob eine Auszahlung an die Hochschule erfolgen soll oder nicht.

Für die Auszahlung des Studienbeitragsdarlehen ist per Kooperationsvertrag die KfW-Förderbank zuständig. Nähere Informationen erhalten die Studierenden auf der Homepage der KfW unter Bayerisches Studienbeitragsdarlehen.

Merkblatt zum Studienbeitragsdarlehen

Hinweise des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zum Darlehen und hier gehts auch zum Antrag!