Aktuelles

Dienstag, 03. Januar 2012

Akkreditierungsrat beschließt Änderungen der "Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung"

Auf seiner 69. Sitzung am 07.12.2011 verabschiedete der Akkreditierungsrat eine neue Fassung seines Beschlusses "Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung".

07.05.2012

HRK-Mitgliederversammlung konkretisiert "Institutionelles Qualitätsaudit"

Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 27.04.2012 in Hamburg konkrete Vorschläge für die Gestaltung eines "Institutionellen Qualitätsaudits" gemacht. Sie unterstrich damit die Forderung der HRK nach einer Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems in Deutschland.

Durch ein Qualitätsaudit wird beurteilt, ob die Strukturen und Prozesse einer Hochschule geeignet sind, die von ihr selbst gesteckten Qualitätsziele in Lehre und Studium zu erreichen. Im Rahmen eines solchen Audits legen Hochschulleitung sowie Fakultäten und Fachbereiche dar, dass sie gemeinsam die Weiterentwicklung der Qualität in Lehre und Studium konsquent verfolgen. Das Audit liefert den Beteiligten darüber hinaus auch weiterführende Hinweise für Richtung und Vorgehen. Daher tritt die HRK dafür ein, die Systemakkreditierung zur Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen in Richtung auf ein Institutionelles Qualitätsaudit weiterzuentwickeln. Die bisherigen Verfahren der Akkreditierung dagegen sind vorrangig auf die Überprüfung von Mindeststandards gerichtet.

Die Mitgliederversammlung der HRK fordert weiterhin, den Akkreditierungsrat zu einem wissenschaftsgeleiteten Expertengremium umzugestalten, damit er die Koordinierung und das Monitoring des Systems übernehmen. Ein Beirat soll die Mitwirkung der Stakeholder sicherstellen. Die bisherigen Akkreditierungsagenturen sollen die Hochschulen bei der Qualitätsentwicklung beraten und unterstützen.