Akkreditierung
Akkreditierung statt Rahmenprüfungsordnung
Früher wurden Rahmenbedingungen von Studiengängen durch sogenannte Rahmenprüfungsordnungen durch die Wissenschaftsministerien geregelt. Im Rahmen der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge (Bologna-Prozess) wurde von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens für Studiengänge, die Akkreditierung, beschlossen.
Das Akkreditierungsverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Reviews (Verfahren der Begutachtung) beruht, so dass die Akkreditierungsentscheidung jeweils auf dem Urteil von Professorinnen und Professoren, Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis und Studierenden mit einschlägigem fachlichen Hintergrund basiert.
Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung und trägt bei einer Programmakkreditierung für diesen Zeitraum von 5 Jahren und bei einer erfolgreichen Systemakkreditierung für einen Zeitraum von 6 Jahren das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates. Danach ist in beiden Fällen eine Re-Akkreditierung erforderlich, bei der die Weiterentwicklung des Studiengangs bzw. des internen Qualitätssystems der Hochschule überprüft wird.
Ziele der Akkreditierung
Die Akkreditierung hat zum Ziel, der Hochschule, den Studierenden und den Arbeitgebern verlässliche Information und Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen –insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen- zu geben. Damit soll zugleich die Mobilität der Studierenden erhöht und die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse verbessert werden.
Durch die Überprüfung und Feststellung bestimmter Mindeststandards findet eine Qualitätssicherung in Lehre und Studium nach internationalen Maßstäben statt, die es den Hochschulen ermöglicht, sich und ihren Studiengängen ein besonderes Profil zu verleihen. Die fachlich-inhaltliche Begutachtung des Studiengangs erfolgt unter Berücksichtigung der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen sowie der Allgemeinen Regeln zur Durchführung von Verfahren zur Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen. Ein Beispiel für die zu überprüfenden Kriterien ist die transparente Beschreibung der Lernziele und Module.
Stand der Akkreditierung an der HAW Amberg-Weiden
Mit der Akkreditierung unserer Studiengänge möchten wir nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern wir sehen die Akkreditierung als einen Baustein in der Umsetzung der strategischen Ziele der Hochschule.
Wir haben an der HAW mit der Umstellung auf Bachelor und Master im Jahre 2004 begonnen und alle Studienpläne ab diesem Zeitpunkt neu gestaltet und auf den «Europäischen Qualifikationsrahmen für die Hochschulbildung» ausgerichtet. Die Akkreditierung der Studiengänge war durch das Ministerium (Bayerisches StMWFK) nach den gesetzlichen Vorgaben nach 3 bzw. 5 Jahren, d.h. ab 2009 vorgesehen. In diesem zeitlichen Plan hat die HAW die Akkreditierungen begonnen und wir rechnen damit, dass im Jahre 2010 der Großteil der Studiengänge der HAW akkreditiert sein wird. Für die Akkreditierung haben wir – jeweils bezogen auf den Inhalt und das Profil des einzelnen Studiengangs - entweder fachspezifische Akkreditierungsagenturen, wie ASIIN für die Ingenieurstudiengänge und FIBAA für die Wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge, oder eine fächerübergreifende Agentur wie AQAS gewählt. Aktuelle Infos dazu finden Sie künftig hier auf unserer Homepage.
Weitere Informationen zur Akkreditierung: Frequently asked Questions - FAQ



