Schwerbehindertenvertretung
... Beratung, zum Beispiel ...
- bei allen Fragen, die die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen betreffen
- bei der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung
- bei der Erarbeitung einer Integrationsvereinbarung
- bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
... finanzielle Förderung ...
- Arbeitgeb er, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, können Zuschüsse und Darlehen erhalten, etwa für technische Arbeitshilfen, bauliche Maßnahmen und andere notwendige Investitionen oder bei außergewöhnlichen Belastungen.
- Schwerbehinderte Menschen können ebenfalls Zuschüsse erhalten, zum Beispiel für Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen oder berufliche Fortbildung.
... Kurse und Informationsveranstaltungen ...
Die Integrationsämter veranstalten Grund- und Aufbaukurse sowei themenspezifische Fachkurse für Schwerbehindertenvertretungen. Das Angebot ist kostenlos. Lediglich die Aufwendungen für die Reise, Verpflegung und Übernachtung muss der Arbeitgeber übernehmen. Kursprogramme und Anmeldeunterlagen erhalten Sie beim Integrationsamt.
Das Ingegrationsamt ist ein wichtiger außerbetrieblicher Partner der Schwerbehindertenvertretung, der Sie maßgeblich bei Ihrer Arbeit im Betrieb unterstützt. Und die Schwerbehindertenvertretung ist wiederum ein wichtiger Partner für das Integrationsamt, denn sie ist das Verbindungsglied in den Betrieb.
Die zentralen Aufgaben des Integrationsamtes sind die fachliche Beratung und die finanzielle Förderung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen. Kurse und Informationsveranstaltungen sowei die Herausgabe von Informationsmaterialien unterstützen das Angebot.








