Jugend-und Auszubildendenvertretung

Die Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung in Bayern dauert ab der regulären Wahl in 2011 zwei Jahre und sechs Monate. Damit ist die Amtszeit der JAV insofern an die Amtszeit der Personalräte angepasst, als jede zweite Wahl gemeinsam mit den Personalratswahlen stattfindet. Neu gewählt wird also einmal gleichzeitig mit dem Personalrat (1. Mai bis 31. Juli) und einmal in der Mitte der Wahlperiode des Personalrats (1. November bis 31. Januar). Die nächsten Personalratswahlen sind ebenfalls in 2011. Die Amtszeit der in 2011 regulär gewählten JAVen endet mithin spätestens am 31. Januar 2014, vorher müssen Neuwahlen stattfinden. Muss außer der Reihe gewählt werden, gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Wahl des Personalrats in solchen Fällen (vgl. Art. 60 Abs. 2 BayPVG). Ist eine so gewählte JAV am 1. November 2013 weniger als ein Jahr im Amt, muss erst im übernächsten regulären Wahlzeitraum gewählt werden, also ab 1. Mai 2016. Deren Amtszeit dauert dann zwei Jahre und sechs Monate zuzüglich der Zeit, die sie am 1. November bereits im Amt war.


Quelle: ver.di