Spezifische FAQ der Fakultät WI
Im Folgenden finden Sie spezielle FAQ (Häufig gestellte Fragen) rund um die Bachelor- und Master-Studiengänge der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule Amberg-Weiden.
Beachten Sie bitte auch ergänzend u.a.Hinweis: Die Zusammenstellung dieser FAQ hat rein informatorischen Charakter, auch die Aktualität kann nicht zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden. Als verbindliche Informationsquelle wird auf die entsprechenden Gesetze, Verordnungen etc. (z.B. Prüfungsordnungen) in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. Gegebenenfalls ist zu Detailfragen oder in Sonderfällen eine Rücksprache per Email, telefonisch oder persönlich mit den zuständigen Ansprechpartnern (Zentrale Studienberatung, Studienfachberater, Prüfungsamt, Praktikumsbeauftragter, … oder den jeweiligen Dozenten) sinnvoll.
Bewerbungsverfahren & Studiengangwechsel
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Voraussetzung zum Einstieg in höheres Semester ?
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Studiengangwechsler können in das 2., 3. oder 4. Fachsemester der Bachelor-Studiengänge WI / SP / MZ nur dann einsteigen, wenn sie mindestens Leistungen für 45 der 60 CP der ersten beiden Semester des Ziel-Studiengangs nachweisen können.
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangwechsel
Sprachen (Studiengang ES / SP)
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Welche Sprachen werden angeboten ?
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Neben der 1. Fremdsprache Englisch wird in diesem Studiengang als 2. Fremdsprache Russisch, Tschechisch, Polnisch oder - für Studienbeginn ab WS 2010/11 - Chinesisch angeboten. Das Zustandekommen eines Kurses ist von der Mindest-Teilnehmerzahl 15 abhängig (in den letzten Jahren gab es z.B. meist keinen Polnisch-Kurs).
für Studiengang SP mit Studienbeginn ab WS 2010/11: die 2. Fremdsprache ("Wahlsprache") ist mit Stufe I - VI durchgängig über alle Semester (Ausnahme: Praxissemester) zu belegen.
für Studiengang ES mit Studienbeginn vor WS 2010/11: Eine der oben genannten drei mittelosteuropäischen Sprachen (MOE-Sprachen) belegen Sie mindestens vom 1. bis zum 4. Semester. Im 6. und 7. Semester können Sie alternativ
a) die erste MOE-Sprache fortsetzen
b) eine zweite der MOE-Sprachen wählen
c) Chinesisch wählen
Das Zustandekommen der Kurse ist wiederum abhängig von der Teilnehmerzahl.
Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP) -
Darf man seine Muttersprache belegen?
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für Studiengang SP mit Studienbeginn ab WS 2010/11: Die gewählte Wahlsprache darf nicht die Muttersprache sein.
für Studiengang ES mit Studienbeginn vor WS 2010/11: Die gewählten MOE-Sprachen (Russisch, Tschechisch, Polnisch) dürfen nicht die Muttersprache sein - weder als erste noch als zweite Wahlpflichtsprache.
Laut Beschluss der Fakultät WI – für die Belange des Studiengangs ES/SP (bzgl. UNIcert s.u.) - gilt eine Sprache als Muttersprache, wenn ein Schulbesuch ab der 1. Klasse im Geburtsland stattgefunden hat.
Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP) -
Vorrückungsbedingungen in der 2. (und 3.) Fremdsprache ?
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Da die Kurse in Russisch, Tschechisch, Polnisch und Chinesisch jeweils aufeinander aufbauen muss man den ersten Kurs bestehen um in den zweiten Kurs gelangen zu können usw.
Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP) -
Einstiegs-Anforderungen für die Sprachen ?
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für Russisch, Tschechisch, Polnisch, Chinesisch: keine;
für Englisch:
- die im (Fach-) Abitur beinhaltete Ausbildung reicht aus (egal wie lange an Gymn./FOS/BOS Englisch belegt, d.h. nicht zwingend Leistungskurs erforderlich);
- ansonsten: „Stufe B1“
Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP) -
Vorrückungsbedingungen in English ?
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In English I-V gibt es keine grammatikalische Progression,
d.h. die Module I-V bauen nicht aufeinander auf in Sachen Grammatik oder
Wortschatz etc. und deshalb ist das Bestehen von z.B. English I keine
Voraussetzung für die Belegung von English II. (Anmerkung: English ist in im Studiengang ES kein UNIcert–Fach)Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP) -
Kann ich in English I-V in den einzelnen mündlichen Leistungsnachweisen durchfallen ?
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Nein, das ist nicht möglich, da die Summe der mündlichen Leistungsnachweise gezählt wird, d.h. insgesamt muss in allen mündlichen Leistungen eine 4,0 erzielt werden, um an der schriftlichen Prüfung teilnehmen zu dürfen.
Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP) -
Gibt es in English Anwesenheitspflicht ?
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Es gibt grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht in den Kursen English. Bei den einzelnen mündlichen Leistungsnachweisen herrscht jedoch strikte Anwesenheitspflicht.
Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP)
UNIcert
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ES/SP-Sprachen als UNIcert ?
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Wenn Sie für Sprachmodule des Studiengangs ES/SP auch UNIcert-Zertifikate erlangen wollen, dann müssen Sie über die Vorgaben der Fakultät WI (StPO etc.) hinaus auch die Vorgaben seitens UNIcert beachten (strengere Definition „Muttersprachler“, Anwesenheitspflicht, …).
Kategorie: UNIcert
FW-Fächer bzw. Wahlpflichtmodul (Studiengang WI)
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Ab wann darf ich ein FW-Fach belegen ?
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Formal dürfen Sie mit der Belegung von FW-Fächern beginnen, sobald Sie die Voraussetzungen gemäß Studien- und Prüfungsordnung § 6 für den 3. Studienabschnitt (Vorpraktikum und 60 CP aus den ersten beiden Semestern) vollständig erfüllen. Gemäß Studienplan ist eine Belegung ab dem 6. Semester (Studienbeginn ab WS 2010/11: ab dem 5. Semester) vorgesehen. Zudem können die jeweiligen Dozenten für bestimmte FW-Fächer spezifische Voraussetzungen fordern (siehe jeweils aktuelle Fachbeschreibungen).
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Welche FW-Fächer werden angeboten ?
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Die FW-Fächer werden je Semester durch die jeweiligen Dozenten angeboten (keine feste Regel bzw. Abfolge, immer auch mal wieder neue Fächer oder Projektarbeiten), eine Anmeldung ist erforderlich. Die angebotenen Fächer und der Anmeldezeitraum werden auf der Homepage des Studiengangs WI und per „Schwarzem Brett“ bzw. „Newsletter“ jeweils zum Ende des Semesters für das folgende Semester kommuniziert.
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Welche Vertiefungsrichtungen gibt es ?
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Die Vertiefungsrichtungen finden Sie auf der Homepage des Studiengangs WI.
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Muss ich eine Vertiefungsrichtung wählen ?
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Sie müssen sich formal überhaupt nicht für eine Vertiefungsrichtung entscheiden, da Sie auch Wahlpflichtfächer verschiedener Vertiefungsrichtungen kombinieren können. Nach Studienplan und StPO müssen Sie im WI-Studium 3 FW-Fächer wählen, können diese aber alle aus einer Vertiefungsrichtung (wenn Sie für sich wirklich einen echten "Schwerpunkt" setzen wollen) oder auch kombiniert aus verschiedenen Vertiefungsrichtungen (wenn Sie einfach bestimmte Fächer interessieren) wählen. Wichtig ist nur, dass Sie insgesamt bzgl. SWS und CP die Vorgaben der StPO erfüllen.
Vorrückungs-Bedingungen (Bachelor-Studiengänge)
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um vom 2. Semester in das 3. Semester vorrücken zu können ?
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Von den 60 möglichen Leistungspunkten der ersten beiden Semester müssen mindestens 45 (ES mit Studienbeginn vor WS 07/08: 50) Punkte erreicht werden und das Vorpraktikum muss spätestens zu diesem Zeitpunkt abgelegt sein. Ist dies nicht der Fall, bleiben Sie solange im 2. Semester bis die Voraussetzungen erfüllt sind; es dürfen keine Prüfungen oder notenrelevante Leistungsnachweise eines höheren Semesters abgelegt werden.
Zusätzlich können in einzelnen Fächern noch Zulassungskriterien festgelegt werden. Diese sind dann im Modulhandbuch hinterlegt.
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Wie kann man sein Studium fortsetzen, wenn man die Vorrückungsbedingungen ins 3. Semester nicht erfüllt ?
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Studiengang WI: -----> Info-PDF
Neuerungen Sprachen - Mitteleuropäische Sprachen und Chinesisch:
Von den 60 möglichen Leistungspunkten der ersten beiden Semester müssen mindestens 45 (ES mit Studienbeginn vor WS 07/08: 50) Punkte erreicht werden und das Vorpraktikum muss spätestens zu diesem Zeitpunkt abgelegt sein. Ist dies nicht der Fall, bleiben Sie solange im 2. Semester bis die Voraussetzungen erfüllt sind; es dürfen keine Prüfungen oder notenrelevante Leistungsnachweise eines höheren Semesters abgelegt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Wahlsprachen Mitteleuropäische Sprachen (MOE) und Chinesisch. In den *MOE Sprachen und Chinesisch *ist es erlaubt,den nachfolgenden Kurs (z.B. Chinesisch III) zu besuchen und die Leistungsnachweise im Hauptstudium zu absolvieren vorausgesetzt, dass der Studierende die Wahlsprachprüfungen für Semester I und II (mündlich und schriftlich) erfolgreich abgelegt hat. Nach dem 4. Semester ist es auch möglich, die jeweilige Wahlsprache abzukoppeln und außerhalb der normalen Reihenfolge zu besuchen (z.B. Chinesisch VI vor Chinesisch V). Im Fall, dass Studierende den dritten Studienabschnitt nicht beginnen dürfen (wegen Nicht-Erreichen der 60 Leistungspunkte), darf die Wahlsprache VI vorgezogen werden (Voraussetzung: Wahlsprachprüfungen I-IV wurden bestanden).
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um ins 5. Semester vorrücken zu können ?
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Von den 60 möglichen Leistungspunkten der ersten beiden Semester müssen alle 60 Punkte erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, bleiben Sie solange im 4. Semester bis die Voraussetzungen erfüllt sind; es dürfen keine Prüfungen oder notenrelevante Leistungsnachweise eines höheren Semesters abgelegt werden.
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Ab wann darf ich die Bachelorarbeit ablegen ?
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Das praktische Studiensemester (PSS) muss mit Erfolg abgelegt sein. Solange das PSS nicht komplett (d.h. bei ES mit Studienbeginn ab WS 07/08 und vor WS 10/11 auch inkl. „Wissenschaftliches Arbeiten“) abgelegt ist, kann die Bachelorarbeit nicht angemeldet werden.
Fristen für Prüfungen
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Wann muss ich in den Bachelorstudiengängen die Prüfungen der ersten beiden Semester spätestens ablegen ?
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Die so genannten „Grundlagen- und Orientierungsprüfungen“
- WI: "Mathematik" + "Datenverarbeitung und Programmierung"
- ES / SP: "Allgemeine BWL" + "Betriebsorganisation"
- MZ: "Mathematik" + "Informatik"
müssen bis zum Ende des 2. Zeitsemesters mitgeschrieben werden. Werden sie bis dahin nicht mitgeschrieben, gelten die Prüfungen als erstmals „nicht bestanden“. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Prüfungen ganz normal zu wiederholen.
Nur für WI/ES-Studierende mit Studienbeginn vor WS 2010/11 gilt weiterhin: Alle Leistungen der ersten beiden Semester müssen bis zum Ende des 3. Zeitsemesters mitgeschrieben sein. Prüfungen, die bis dorthin nicht geschrieben wurden, werden als „nicht bestanden“ gewertet. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Prüfungen ganz normal zu wiederholen.
Kategorie: Fristen für Prüfungen
Prüfungen
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Ist die Prüfungsanmeldung verbindlich ?
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Ab dem WS 2011/12 ist die Prüfungsanmeldung in der Fakultät WI verbindlich, d.h. dass ein Nichtantritt bei einer angemeldeten Prüfung das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat, außer der Nichtantritt ist vom Studierenden nicht zu vertreten. Die Gründe für den Nichtantritt müssen dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das auf einer Untersuchung beruhen muss, die grundsätzlich am Tag der versäumten Prüfung erfolgt ist. (siehe APO § 7)
Die Prüfung gilt mit der Unterschrift auf der Teilnehmerliste als angetreten.
ansonsten: siehe allgemeine FAQ der HAW
Kategorie: Prüfungen -
Wann ist Notenbekanntgabe ?
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Diese erfolgt online ab einem bestimmten Datum (wird je Semester kommuniziert). Die Noten werden am Abend vor diesem Datum auch bereits ab ca. 18.00 Uhr im 1.OG ausgehängt. Aufgrund der inzwischen vollständigen Ausnutzung des Prüfungszeitraums in der Fakultät WI werden die Noten der letzten Prüfungen evt. erst einige Tage später veröffentlicht.
Kategorie: Prüfungen -
Wann ist Prüfungseinsicht ?
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- bei Dozenten der Fakultät WI: in den je Dozent ersten beiden Sprechstunden des nächsten Semesters
- bei Dozenten anderer Fakultäten: siehe separate Regelungen
- in Ausnahmen: auch individuelle Terminvereinbarung möglich
Kategorie: Prüfungen
Pflicht-Auslandsaufenthalt (SP gemäß §2 StPO)
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Muss ich im Studiengang SP ein Semester im Ausland ableisten?
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Mindestens ein Semester (Studien- oder Praxissemester) ist im Ausland zu verbringen. Alternativ kann die Abschlussarbeit in Englisch verfasst werden.
Weitere Informationen zum Auslandsaufenthalt sind im Studienplan und im Modulhandbuch angegeben. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Studienfachberaterin Frau Amy De Vour-Geyer.Kategorie: Auslandssemester -
Welche Alternative habe ich, falls ich weder ein Studien- noch das Praxissemester im Ausland verbracht habe ?
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Wenn Sie weder ein Studien- noch das Praxissemester im Ausland verbracht haben, so muss alternativ die Abschlussarbeit in Englisch verfasst werden. Können Sie einen Auslandsaufenthalt nachweisen, so darf die Abschlussarbeit in Deutsch formuliert werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Studienfachberaterin Frau Amy De Vour-Geyer.
Kategorie: Auslandssemester
Zeugnis
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Welche Prüfungen gehen in die Zeugnisgesamtnote ein ?
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In die Zeugnis-Gesamtnote gehen alle Module gemäß StPO ein.
- Bachelor-Studiengänge: alle Noten der Fachsemester 1 bis 7
- Ausnahme:
ES mit Studienbeginn vor WS 2007/08: alle Noten der Fachsemester 3 bis 7
Kategorie: Zeugnis -
Wie errechnet sich die Zeugnisgesamtnote ?
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Die Gesamtnote errechnet sich wie folgt:
Summe über alle Module [ je Modul: Multiplikation Note x Notengewicht ]
dividiert durch die Summe der Notengewichte
Notengewichte: siehe StPO
Beispiel für WI Bachelor (Studienbeginn ab WS 2010/11):
2,0 x 1 (Mathematik) + 1,7 x 1 (Physik) + … + 1,7 x 3 (Bachelorarbeit) = … / 35
Anschließend wird auf eine Nachkommastelle abgerundet.
Kategorie: Zeugnis





