Spezifische FAQ der Fakultät WI
Im Folgenden finden Sie spezielle FAQ (Häufig gestellte Fragen) rund um die Bachelor- und Master-Studiengänge der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule Amberg-Weiden.
Beachten Sie bitte auch ergänzend u.a.Hinweis: Die Zusammenstellung dieser FAQ hat rein informatorischen Charakter, auch die Aktualität kann nicht zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden. Als verbindliche Informationsquelle wird auf die entsprechenden Gesetze, Verordnungen etc. (z.B. Prüfungsordnungen) in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. Gegebenenfalls ist zu Detailfragen oder in Sonderfällen eine Rücksprache per Email, telefonisch oder persönlich mit den zuständigen Ansprechpartnern (Zentrale Studienberatung, Studienfachberater, Prüfungsamt, Praktikumsbeauftragter, … oder den jeweiligen Dozenten) sinnvoll.
Informationsmöglichkeiten zur Studienwahl
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Darf ich als Schüler(in) eine Vorlesung besuchen ?
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Es ist für interessierte Schüler(innen) möglich Vorlesungen zu besuchen - dazu sollten Sie folgendes beachten:
- evt. nach Semesterbeginn eine gewisse "Einschwingphase" abwarten und erst ab der 2. oder 3. Vorlesungswoche den Unterricht besuchen
- die Stundenpläne beachten: damit können Sie sich eine oder mehrere für Sie interessante und zeitlich passende Vorlesungen auswählen;
P.S.: per „Schwarzes Brett“ können Sie etwaige kurzfristige Vorlesungsausfälle erkennen - sprechen Sie vor Beginn der Vorlesung kurz den jeweiligen Dozenten an und informieren ihn darüber, dass Sie als Schüler = Gast an der Vorlesung teilnehmen möchten
Diese Regelung gilt natürlich nur für einzelne Schüler(innen) bzw. kleine Gruppen (ca. bis 4 Personen); für größere Gruppen sind gesonderte Vorgehensweisen abzustimmen.
Kategorie: Informationsmöglichkeiten zur Studienwahl -
Wer steht mir für Fragen zur Verfügung, die ich nicht über die Homepage klären kann ?
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- für studiengangspezifische Fragen: die Studienfachberater des jeweiligen Studiengangs
- für allgemeine Fragen: die zentrale Studienberatung
Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie über die Seiten des Studiengangs oder über die rechte „Quick Link“-Spalte der Homepage „Coaching@WI“.
Kategorie: Informationsmöglichkeiten zur Studienwahl -
Welche Informationsveranstaltungen gibt es für Schüler(innen) ?
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siehe Homepage „Coaching@WI“ -> Studienwahl
Kategorie: Informationsmöglichkeiten zur Studienwahl
Bewerbungsverfahren & Studiengangwechsel
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Ist ein Einstieg auch ins zweite oder höhere Semester möglich ?
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Dies ist ausschließlich Studiengangwechslern vorbehalten. Der Einstieg in ein höheres Semester ist in Abhängigkeit von den freien Plätzen und Ihren bisherigen verwertbaren Studienleistungen möglich. Schicken Sie bei Interesse zunächst eine formlose Anfrage (inkl. Auflistung Ihrer bisher erfolgreich abgelegten Studienleistungen) per Email an den Leiter der Studentenkanzlei Weiden. Er wird Ihre Anfrage dann mit unserem Dekan besprechen.
Nach positiver Vorab-Klärung und anschließendem Vorliegen Ihrer Bewerbung entscheidet das Prüfungsamt zusammen mit der Prüfungskommission über
a) Zulassung Ja/Nein
b) vorläufige Einstufung in ein Fachsemester (auf Basis Ihrer bereits in einem vorherigen Studium erfolgreich abgelegten Fächer im Vergleich zu den in den jeweiligen Semestern von uns vorgesehenen); eine eigene erste Abschätzung diesbezüglich ermöglicht Ihnen die Studien- und Prüfungsordnung mit zugehörigem Studienplan und Modulhandbuch auf unserer Homepage bei den jeweiligen Studiengängen.
Erst nach evt. Aufnahme Ihres Studiums an unserer Hochschule entscheiden dann die jeweiligen Dozenten auf Basis der an Ihrer bisherigen Hochschule vermittelten Fachinhalte verbindlich, ob die einzelnen Fächer anerkannt werden; daraus ergibt sich dann die abschließende Einstufung in ein Studiensemester.
Hinweis: Ein Wechsel zum Sommersemester ist nur möglich, wenn Sie mindestens die Voraussetzungen zum Einstieg in das 3. Fachsemester erfüllen (d.h. Sie müssen mindestens Leistungen für 45 der 60 Credit Points der ersten beiden Semester Ihres Ziel-Studiengangs nachweisen können).
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangwechsel -
Gibt es auch Chancen „am NC vorbei“ (Wartezeiten, Sonderquoten, …) ?
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Informationen hierzu finden Sie im „Info-Blatt Zulassungsverfahren in den zulassungsbeschränkten HAW-Studiengängen“ auf der entsprechenden Seite der Studentenkanzlei . Bzgl. konkreter Fragen zu Sonderquoten, Härtefallregelungen etc. können Sie sich an die Studentenkanzlei wenden.
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangwechsel -
Welcher Numerus Clausus (NC) gilt für die jeweiligen Studiengänge ?
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Die NCs des kommenden Semesters werden erst im Zulassungsverfahren festgelegt – hierzu ist vorab keine Aussage möglich. Zu Ihrer unverbindlichen Informationen finden Sie im „Info-Blatt Zulassungsverfahren in den zulassungsbeschränkten HAW-Studiengängen“ auf der entsprechenden Seite der Studentenkanzlei die NCs des vergangenen Zulassungsverfahrens.
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangwechsel -
Allgemeine Informationen ?
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Siehe HAW-Homepage -> Service -> Studienablauf -> …
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangwechsel -
Kann ich mir Leistungen aus einem früheren Studium anrechnen lassen ?
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Prinzipiell können bereits mit Erfolg abgelegte Leistungen (ggf. auch Praktikum) anerkannt werden - auch aus einem bereits abgeschlossenen Erststudium. Dazu ist nach dem Start an der HAW ein entsprechender Antrag zu stellen. Anschließend prüfen die jeweiligen Dozenten, ob die bereits abgelegten Fächer inhaltlich und bzgl. Umfang (Credit Points bzw. Semesterwochenstunden) etc. den Anforderungen unserer Fächer entsprechen. Abhängig davon kann dann eine Anerkennung erfolgen oder nicht. Eine eigene Abschätzung ist Ihnen möglich, wenn Sie Ihre bisherigen Fächer mit den Beschreibungen im Modulhandbuch des jeweiligen HAW-Studiengangs vergleichen.
P.S.: Da die Antragsbearbeitung erfahrungsgemäß durchaus einige Wochen dauern kann, empfiehlt sich ggf. bei Fächern des 1. Semesters unmittelbar zu Semesterbeginn eine persönliche Vorab-Klärung mit den jeweiligen Dozenten (z.B. Sprechstunde), so dass Sie kurzfristig Klarheit haben, ob Sie die Vorlesung besuchen müssen oder nicht bzw. ob etwaige Leistungsnachweise noch zu erbringen sind. Bringen Sie dazu möglichst aussagekräftige Unterlagen (z.B. Modulhandbuch Ihrer bisherigen Hochschule) mit, welche den Vergleich ermöglichen (Auszüge auch Anlage zum Antrag).
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangwechsel
(Vor)Praktikum
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Benötige ich bereits vor Studienbeginn ein Vorpraktikum ?
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Siehe HAW-Homepage -> Service -> Studienablauf -> Vorpraktikum
Kategorie: (Vor)Praktikum -
Informationen zum Praxissemester (PSS) ?
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siehe Homepage „Coaching@WI“ -> Studium -> Praxissemester
Kategorie: (Vor)Praktikum
Sprachen (Studiengang ES / SP)
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Welche Sprachen werden angeboten ?
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Neben der 1. Fremdsprache Englisch wird in diesem Studiengang als 2. Fremdsprache Russisch, Tschechisch, Polnisch oder - für Studienbeginn ab WS 2010/11 - Chinesisch angeboten. Das Zustandekommen eines Kurses ist von der Mindest-Teilnehmerzahl 15 abhängig (in den letzten Jahren gab es z.B. meist keinen Polnisch-Kurs).
für Studiengang SP mit Studienbeginn ab WS 2010/11: die 2. Fremdsprache ("Wahlsprache") ist mit Stufe I - VI durchgängig über alle Semester (Ausnahme: Praxissemester) zu belegen.
für Studiengang ES mit Studienbeginn vor WS 2010/11: Eine der oben genannten drei mittelosteuropäischen Sprachen (MOE-Sprachen) belegen Sie mindestens vom 1. bis zum 4. Semester. Im 6. und 7. Semester können Sie alternativ
a) die erste MOE-Sprache fortsetzen
b) eine zweite der MOE-Sprachen wählen
c) Chinesisch wählen
Das Zustandekommen der Kurse ist wiederum abhängig von der Teilnehmerzahl.
Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP) -
Darf man seine Muttersprache belegen?
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für Studiengang SP mit Studienbeginn ab WS 2010/11: Die gewählte Wahlsprache darf nicht die Muttersprache sein.
für Studiengang ES mit Studienbeginn vor WS 2010/11: Die gewählten MOE-Sprachen (Russisch, Tschechisch, Polnisch) dürfen nicht die Muttersprache sein - weder als erste noch als zweite Wahlpflichtsprache.
Laut Beschluss der Fakultät WI – für die Belange des Studiengangs ES/SP (bzgl. UNIcert s.u.) - gilt eine Sprache als Muttersprache, wenn ein Schulbesuch ab der 1. Klasse im Geburtsland stattgefunden hat.
Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP) -
Vorrückungsbedingungen in der 2. (und 3.) Fremdsprache ?
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Da die Kurse in Russisch, Tschechisch, Polnisch und Chinesisch jeweils aufeinander aufbauen muss man den ersten Kurs bestehen um in den zweiten Kurs gelangen zu können usw.
Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP) -
Einstiegs-Anforderungen für die Sprachen ?
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für Russisch, Tschechisch, Polnisch, Chinesisch: keine;
für Englisch:
- die im (Fach-) Abitur beinhaltete Ausbildung reicht aus (egal wie lange an Gymn./FOS/BOS Englisch belegt, d.h. nicht zwingend Leistungskurs erforderlich);
- ansonsten: „Stufe B1“
Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP) -
Vorrückungsbedingungen in English ?
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In English I-V gibt es keine grammatikalische Progression,
d.h. die Module I-V bauen nicht aufeinander auf in Sachen Grammatik oder
Wortschatz etc. und deshalb ist das Bestehen von z.B. English I keine
Voraussetzung für die Belegung von English II. (Anmerkung: English ist in im Studiengang ES kein UNIcert–Fach)Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP) -
Kann ich in English I-V in den einzelnen mündlichen Leistungsnachweisen durchfallen ?
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Nein, das ist nicht möglich, da die Summe der mündlichen Leistungsnachweise gezählt wird, d.h. insgesamt muss in allen mündlichen Leistungen eine 4,0 erzielt werden, um an der schriftlichen Prüfung teilnehmen zu dürfen.
Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP) -
Gibt es in English Anwesenheitspflicht ?
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Es gibt grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht in den Kursen English. Bei den einzelnen mündlichen Leistungsnachweisen herrscht jedoch strikte Anwesenheitspflicht.
Kategorie: Sprachen (Studiengang ES / SP)
UNIcert
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Gibt es in den UNIcert-Kursen Anwesenheitspflicht ?
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Die Anwesenheitsquote von mindestens 75% ist in allen UNIcert-Kursen zu erfüllen.
Kategorie: UNIcert -
Was muss bezüglich der Vorrückungsbedingungen bei UNIcert beachtet werden ?
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Normalerweise ist es so, dass die Stufen UNIcert I-III aufeinander
aufbauen: z.B. UNIcert II kann ich nur besuchen, wenn ich UNIcert I
erfolgreich abgeschlossen habe oder einen entsprechenden Eingangstest
oder eine gleichwertige Prüfung abgelegt habe, der/die diesen
Wissensstand bestätigt.Kategorie: UNIcert -
Welche UNIcert- Zertifikate dürfen Muttersprachler ablegen ?
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Studierende „mit muttersprachlichem Hintergrund“ (durch UNIcert noch strengere Auslegung als siehe oben bzgl. ES/SP-Studiengang) dürfen kein UNIcert I-Zertifikat ablegen, sie können aber das UNIcert II und III -Zertifikat ablegen.
Kategorie: UNIcert -
Welche UNIcert-Kurse sind möglich ?
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Die HAW hat die Akkreditierung für UNIcert I, II für Polnisch, Russisch, Tschechisch und UNIcert III (für unsere Absolventen, für externe Teilnehmer bzw. für die Masterstudierenden) für Tschechisch. UNIcert I umfasst gemäß UNIcert-Beschluss vom Nov. 2009 für die slawischen Sprachen das 1.-4. Semester (je 4 SWS). UNIcert II dauert 2 Semester je 4 SWS - also das 6. und 7. Semester in Fortsetzung der ersten Wahlpflichtsprache.
Zusätzlich hat die HAW auch die Akkreditierung für UNIcert II und III in Englisch. UNIcert II umfasst Wirtschafts- und technisches Englisch im Rahmen des Programms 'English for Engineers' und ist für WI-Studenten (nach einer erfolgreichen Teilnahme an der Pflichtvorlesung 'English' im 1. Semester WI) bzw. alle Ingenieurstudiengänge in Amberg und externe Teilnehmer ausgelegt. UNIcert III ist reines Wirtschaftsenglisch primär für BWL-Studenten. Weitere Informationen zu Kursdauer etc.: siehe Webseite Sprachenzentrum UNIcert.
Kategorie: UNIcert -
ES/SP-Sprachen als UNIcert ?
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Wenn Sie für Sprachmodule des Studiengangs ES/SP auch UNIcert-Zertifikate erlangen wollen, dann müssen Sie über die Vorgaben der Fakultät WI (StPO etc.) hinaus auch die Vorgaben seitens UNIcert beachten (strengere Definition „Muttersprachler“, Anwesenheitspflicht, …).
Kategorie: UNIcert
FW-Fächer bzw. Wahlpflichtmodul (Studiengang WI)
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Ab wann darf ich ein FW-Fach belegen ?
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Formal dürfen Sie mit der Belegung von FW-Fächern beginnen, sobald Sie die Voraussetzungen gemäß Studien- und Prüfungsordnung § 6 für den 3. Studienabschnitt (Vorpraktikum und 60 CP aus den ersten beiden Semestern) vollständig erfüllen. Gemäß Studienplan ist eine Belegung ab dem 6. Semester (Studienbeginn ab WS 2010/11: ab dem 5. Semester) vorgesehen. Zudem können die jeweiligen Dozenten für bestimmte FW-Fächer spezifische Voraussetzungen fordern (siehe jeweils aktuelle Fachbeschreibungen).
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Welche FW-Fächer werden angeboten ?
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Die FW-Fächer werden je Semester durch die jeweiligen Dozenten angeboten (keine feste Regel bzw. Abfolge, immer auch mal wieder neue Fächer oder Projektarbeiten), eine Anmeldung ist erforderlich. Die angebotenen Fächer und der Anmeldezeitraum werden im Allgemeinen per „Schwarzem Brett“ bzw. „Newsletter“ (siehe unten „Sonstiges“) zum Ende des Semesters für das folgende Semester kommuniziert.
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Muss ich eine Vertiefungsrichtung wählen ?
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Sie müssen sich formal überhaupt nicht für eine Vertiefungsrichtung entscheiden, da Sie auch Wahlpflichtfächer verschiedener Vertiefungsrichtungen kombinieren können. Nach Studienplan und StPO müssen Sie im WI-Studium 3 FW-Fächer wählen, können diese aber alle aus einer Vertiefungsrichtung (wenn Sie für sich wirklich einen echten "Schwerpunkt" setzen wollen) oder auch kombiniert aus verschiedenen Vertiefungsrichtungen (wenn Sie einfach bestimmte Fächer interessieren) wählen. Wichtig ist nur, dass Sie insgesamt bzgl. SWS und CP die Vorgaben der StPO erfüllen.
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Welche Vertiefungsrichtungen gibt es ?
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Die Vertiefungsrichtungen finden Sie auf der Infoseite zum Studiengang WI.
Vorrückungs-Bedingungen (Bachelor-Studiengänge)
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Ab wann darf ich die Bachelorarbeit ablegen ?
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Das praktische Studiensemester (PSS) muss mit Erfolg abgelegt sein. Solange das PSS nicht komplett (d.h. bei ES mit Studienbeginn ab WS 07/08 auch inkl. „Wissenschaftliches Arbeiten“) abgelegt ist, kann die Bachelorarbeit nicht angemeldet werden.
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um ins 5. Semester vorrücken zu können ?
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Von den 60 möglichen Leistungspunkten der ersten beiden Semester müssen alle 60 Punkte erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, bleiben Sie solange im 4. Semester bis die Voraussetzungen erfüllt sind; es dürfen keine Prüfungen oder notenrelevante Leistungsnachweise eines höheren Semesters abgelegt werden.
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um vom 2. Semester in das 3. Semester vorrücken zu können ?
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Von den 60 möglichen Leistungspunkten der ersten beiden Semester müssen mindestens 45 (ES mit Studienbeginn vor WS 07/08: 50) Punkte erreicht werden und das Vorpraktikum muss spätestens zu diesem Zeitpunkt abgelegt sein. Ist dies nicht der Fall, bleiben Sie solange im 2. Semester bis die Voraussetzungen erfüllt sind; es dürfen keine Prüfungen oder notenrelevante Leistungsnachweise eines höheren Semesters abgelegt werden.
Zusätzlich können in einzelnen Fächern noch Zulassungskriterien festgelegt werden. Diese sind dann im Modulhandbuch hinterlegt.
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Wie kann man sein Studium fortsetzen, wenn man die Vorrückungsbedingungen ins 3. Semester nicht erfüllt ?
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Studiengang WI: -----> Info-PDF
Neuerungen Sprachen - Mitteleuropäische Sprachen und Chinesisch:
Von den 60 möglichen Leistungspunkten der ersten beiden Semester müssen mindestens 45 (ES mit Studienbeginn vor WS 07/08: 50) Punkte erreicht werden und das Vorpraktikum muss spätestens zu diesem Zeitpunkt abgelegt sein. Ist dies nicht der Fall, bleiben Sie solange im 2. Semester bis die Voraussetzungen erfüllt sind; es dürfen keine Prüfungen oder notenrelevante Leistungsnachweise eines höheren Semesters abgelegt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Wahlsprachen Mitteleuropäische Sprachen (MOE) und Chinesisch. In den *MOE Sprachen und Chinesisch *ist es erlaubt,den nachfolgenden Kurs (z.B. Chinesisch III) zu besuchen und die Leistungsnachweise im Hauptstudium zu absolvieren vorausgesetzt, dass der Studierende die Wahlsprachprüfungen für Semester I und II (mündlich und schriftlich) erfolgreich abgelegt hat. Nach dem 4. Semester ist es auch möglich, die jeweilige Wahlsprache abzukoppeln und außerhalb der normalen Reihenfolge zu besuchen (z.B. Chinesisch VI vor Chinesisch V). Im Fall, dass Studierende den dritten Studienabschnitt nicht beginnen dürfen (wegen Nicht-Erreichen der 60 Leistungspunkte), darf die Wahlsprache VI vorgezogen werden (Voraussetzung: Wahlsprachprüfungen I-IV wurden bestanden).
Fristen für Prüfungen
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Wie viele Wiederholungsprüfungen darf ich ablegen ?
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Die Anzahl der Zweit- und Drittversuche für Modul- oder Modulteilprüfungen ist nicht begrenzt (aber: Bachelor- bzw. Masterarbeit darf nur einmal mit neuem Thema wiederholt werden). Dies bedeutet, dass Sie jede Prüfung dreimal schreiben dürfen (außer es wurde Ihnen schon ein Versuch wegen Fristüberschreitung eingetragen).
Jedem Studierenden steht außerdem während des gesamten Studiums eine dritte Wiederholungsprüfung (Viertversuch) zu, allerdings nur bei Modul- oder Modulteilprüfungen, bei denen der gescheiterte Drittversuch nach dem Sommersemester 2010 durchgeführt wurde.
Kategorie: Fristen für Prüfungen -
Wann muss die zweite oder dritte Wiederholungsprüfung spätestens abgelegt werden ?
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Die zweite oder dritte Wiederholungsprüfung muss jeweils innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bewertung der vorherigen Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Kategorie: Fristen für Prüfungen -
Wann muss ich die erste Wiederholungsprüfung spätestens ablegen ?
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Wenn Sie eine Prüfung erstmals nicht bestanden haben, müssen Sie sie im nächsten Semester wiederholen.
Kategorie: Fristen für Prüfungen -
Wann muss ich alle Prüfungen spätestens ablegen ?
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Wird die Regelstudiendauer um mehr als 2 Semester (falls Bachelor-Studiengang und Studienbeginn vor WS 07/08: 4 Semester ) überschritten, gelten die noch nicht abgelegten Prüfungen (inkl. Bachelor- bzw. Masterarbeit) als erstmals nicht bestanden (vgl. RaPO § 8 Abs. 3) - für Prüfungen, in denen bereits eine 5 erhalten wurde, gelten die normalen Wiederholungsfristen.
Dies bedeutet, dass Studierende in Bachelorstudiengängen an der HAW nach dem neunten Fachsemester in den offenen Fächern die Note „nicht ausreichend“ erhalten. In den Masterstudiengängen erfolgt diese Fristfünf nach dem fünften Fachsemester. Danach besteht die reguläre Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfungen.
Ausnahmen regelt RaPO § 8 Abs. 4.
Kategorie: Fristen für Prüfungen -
Wann muss ich in den Bachelorstudiengängen die Prüfungen der ersten beiden Semester spätestens ablegen ?
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Die so genannten „Grundlagen- und Orientierungsprüfungen“
- WI: "Mathematik" + "Datenverarbeitung und Programmierung"
- ES / SP: "Allgemeine BWL" + "Betriebsorganisation"
- MZ: "Mathematik" + "Informatik"
müssen bis zum Ende des 2. Zeitsemesters mitgeschrieben werden. Werden sie bis dahin nicht mitgeschrieben, gelten die Prüfungen als erstmals „nicht bestanden“. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Prüfungen ganz normal zu wiederholen.
Nur für WI/ES-Studierende mit Studienbeginn vor WS 2010/11 gilt weiterhin: Alle Leistungen der ersten beiden Semester müssen bis zum Ende des 3. Zeitsemesters mitgeschrieben sein. Prüfungen, die bis dorthin nicht geschrieben wurden, werden als „nicht bestanden“ gewertet. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Prüfungen ganz normal zu wiederholen.
Kategorie: Fristen für Prüfungen
Prüfungen
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Wann ist Prüfungseinsicht ?
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- bei Dozenten der Fakultät WI: in den je Dozent ersten beiden Sprechstunden des nächsten Semesters
- bei Dozenten anderer Fakultäten: siehe separate Regelungen
- in Ausnahmen: auch individuelle Terminvereinbarung möglich
Kategorie: Prüfungen -
Wann ist Notenbekanntgabe ?
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Diese erfolgt online ab einem bestimmten Datum (wird je Semester kommuniziert). Die Noten werden am Abend vor diesem Datum auch bereits ab ca. 18.00 Uhr im 1.OG ausgehängt. Aufgrund der inzwischen vollständigen Ausnutzung des Prüfungszeitraums in der Fakultät WI werden die Noten der letzten Prüfungen evt. erst einige Tage später veröffentlicht.
Kategorie: Prüfungen -
Was muss ich am Prüfungstag beachten ?
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Es ist wichtig sich zu erkundigen, wo die Prüfung stattfindet. Die Hörsaaleinteilung wird rechtzeitig per Aushang kommuniziert. Man sollte sich dann rechtzeitig in den ausgeschriebenen Raum begeben und den Personalausweis zur Hand haben. Noch zu beachten ist, dass sich jeder in die Unterschriftenliste einträgt.
Kategorie: Prüfungen -
Wann finden die Prüfungen statt ?
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Prüfungspläne werden auf der Homepage des jeweiligen Studiengangs bekannt gegeben, sind aber auch in den Schaukästen im ersten Stock ausgehängt (vor Hörsaal 139). Kurzfristige Änderungen werden zuerst dort ausgewiesen, im Internet ggf. erst zeitverzögert. Zu beachten ist, dass manche Prüfungen bereits vor dem eigentlichen Prüfungszeitraum abgehalten werden, das wird aber rechtzeitig bekannt gegeben.
Kategorie: Prüfungen -
Prüfungsanmeldung ?
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Ab dem WS 2011/12 ist die Prüfungsanmeldung in der Fakultät WI verbindlich, d.h. dass ein Nichtantritt bei einer angemeldeten Prüfung das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat, außer der Nichtantritt ist vom Studierenden nicht zu vertreten. Die Gründe für den Nichtantritt müssen dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das auf einer Untersuchung beruhen muss, die grundsätzlich am Tag der versäumten Prüfung erfolgt ist. (siehe APO § 7)
Die Prüfung gilt mit der Unterschrift auf der Teilnehmerliste als angetreten.
ansonsten: siehe allgemeine FAQ der HAW
Kategorie: Prüfungen
Auslandssemester
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Wird ein Auslandssemester auf die max. Studiendauer angerechnet ?
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Ein Auslandssemester wird nur dann nicht auf die max. Studiendauer angerechnet, wenn ein Urlaubssemester beantragt und genehmigt wurde; aber dann ggf. andere Nachteile.
Kategorie: Auslandssemester -
Werden Fächer eines Auslandssemesters in der Fakultät WI anerkannt ?
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Grundsätzlich können Sie Kurse entsprechend Ihren Vorkenntnissen nach Belieben belegen (mit dem Risiko, dass Ihnen diese nicht an der HAW angerechnet werden bzw. in bewusster Ergänzung der Inhalte in Weiden), aber im Hinblick auf einen möglichst hohen Nutzen für Ihr weiteres Studium in Weiden sollten Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt wie folgt vorgehen:
1) Vorauswahl für Sie interessanter Kurse (Sichtung im Internet, Abgleich mit Ihrem Studienplan)
2) Gespräch bzw. Emailverkehr mit den zuständigen Dozenten an der HAW, ob der jeweilige Kurs für das entsprechende Fach in Ihrem Studium anerkannt werden kann (dazu sollten Sie den Dozenten entsprechende Fachbeschreibungen inkl. Angaben zum zeitlichen Umfang z.B. aus dem Internet zur Verfügung stellen)
3) Entscheidung bzgl. Belegung jenachdem, ob Kurs anerkannt werden kann oder nicht
Entsprechende Antragstellung auf Anerkennung dann nach Auslands-Aufenthalt (Nachweise zu Inhalten, Umfang und Note der Fächer mitbringen !).
Ggf. müssen Sie z.B. aus Fördergründen o.ä. bestimmte weitere Restriktionen beachten: hierzu können Sie zusätzlich bei den Mitarbeitern des Akademischen Auslandsamtes nachfragen.
Kategorie: Auslandssemester -
Wo finde ich grundlegende Informationen ?
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Siehe HAW-Homepage: Service -> Zentrale Dienste -> Auslandsangelegenheiten …
Kategorie: Auslandssemester -
Muss ich im Studiengang SP ein Semester im Ausland ableisten?
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Mindestens ein Semester (Studien- oder Praxissemester) ist im Ausland zu verbringen. Alternativ kann die Abschlussarbeit in einer der gelernten Fremdsprachen verfasst werden.
Weitere Informationen zum Auslandssemester sind im Studienplan und im Modulhandbuch angegeben.Kategorie: Auslandssemester
Zeugnis
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Wie errechnet sich die Zeugnisgesamtnote ?
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Die Gesamtnote errechnet sich wie folgt:
Summe über alle Module [ je Modul: Multiplikation Note x Notengewicht ]
dividiert durch die Summe der Notengewichte
Notengewichte: siehe StPO
Beispiel für WI Bachelor (Studienbeginn ab WS 2010/11):
2,0 x 1 (Mathematik) + 1,7 x 1 (Physik) + … + 1,7 x 3 (Bachelorarbeit) = … / 35
Anschließend wird auf eine Nachkommastelle abgerundet.
Kategorie: Zeugnis -
Welche Prüfungen gehen in die Zeugnisgesamtnote ein ?
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In die Zeugnis-Gesamtnote gehen alle Module gemäß StPO ein.
- Bachelor-Studiengänge: alle Noten der Fachsemester 1 bis 7
- Ausnahme:
ES mit Studienbeginn vor WS 2007/08: alle Noten der Fachsemester 3 bis 7
Kategorie: Zeugnis
Sonstiges
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Wie funktioniert das mit dem Kopieren ?
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An den Geldaufladestationen (vor der Mensa und im Foyer vor der Bibliothek) kann Geld auf die Chipkarte geladen werden. Mit dieser Karte können dann die Kartenkopierer benutzt werden. Es stehen auch Münzkopierer zur Verfügung für diejenigen, die kein Geld auf der Karte haben.
Kategorie: Sonstiges -
Wie funktioniert das Drucken auf HAW-Druckern ?
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Siehe HAW-Homepage: Rechenzentrum -> Infos zur PCounter-Druckkostenabrechnung
Kategorie: Sonstiges -
Wie bekomme ich Informationen zum Studienbetrieb (Vorlesungsausfall, …) ?
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Wichtige Informationen zum laufenden Studienbetrieb (Vorlesungsausfälle, Kursangebote, …) werden im Allgemeinen auf dem „Schwarzen Brett“ im Internet kommuniziert; eine persönliche Benachrichtigung per Email erhalten Sie, wenn Sie dort den entsprechenden Newsletter abonnieren.
Kategorie: Sonstiges
Links zu weiteren allgemeinen Themen
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Studienbeiträge ?
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Siehe HAW-Homepage: Service -> Studienablauf -> Versicherungen / Beiträge / Gebühren
Kategorie: Links zu weiteren allgemeinen Themen -
Rückmeldung ?
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Siehe HAW-Homepage: Service -> Studienablauf -> Anmeldung zum Weiterstudium
und siehe allgemeine FAQ der HAW
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Urlaubssemester ?
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Siehe HAW-Homepage: Service -> Studienablauf -> Beurlaubung
und siehe allgemeine FAQ der HAW
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