MSDNAA-Nutzungsvereinbarung

Als Mitglied der MSDN® Academic Alliance (MSDNAA), ist die Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind, autorisiert, Ihnen Programmsoftware zur Nutzung auf Ihrem privaten Computer zu überlassen. Sie müssen Ihre Zustimmung zu den unten stehenden MSDNAA-Nutzungsrichtlinien, dem MSDN Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) und der MSDNAA-Ergänzungsvereinbarung zum Endbenutzer-Lizenzvertrag sowie sämtlichen von Ihrer Hochschule erlassenen Richtlinien erklären.

Der MSDNAA-Programmadministrator Ihrer Hochschule erfasst Daten, um die Nutzung durch Studenten zu belegen, gibt zusammengefasste Daten auf Anfrage an Microsoft ® weiter und stellt die Einhaltung der Programmrichtlinien durch die Nutzer – Studenten, Professoren und Mitarbeiter – sicher. Indem Sie die Software installieren, kopieren oder auf andere Weise Gebrauch davon machen, verpflichten Sie sich, sich an die Bestimmungen des EULA und der Ergänzungsvereinbarung zu halten.

Installationsrichtlinien

 

  • Sie müssen in mindestens einem Leistungskurs der Mitgliedsschule eingeschrieben sein, um die Berechtigung zum Installieren der Programmsoftware auf Ihren privaten Computer zu erlangen.
  • Ihre Hochschule kann Ihnen entweder den Zugang zu einem Downloadserver ermöglichen oder für einen festgelegten Zeitraum eine Kopie der Software überlassen, die Sie auf Ihrem privaten Computer installieren können.
  • Für bestimmte Produkte erhalten Sie einen Produktschlüssel, der zur Installation der Software erforderlich ist. Sie dürfen diesen nicht an andere Personen weitergeben.

Nutzungsrichtlinien

  • Sie dürfen Kopien der geliehenen oder heruntergeladenen Software nicht an andere Personen
    weitergeben. Andere berechtigte Studenten müssen die Software mittels der vom MSDNAA-Programmadministrator festgelegte(n) Methode(n) beziehen.
  • Sie dürfen die Software für nicht kommerzielle Zwecke verwenden, u. a. für Lehre und Forschung, und/oder beim Entwerfen, Entwickeln und Testen von Projekten im Rahmen der Aufgabenstellungen des Kurses, bei Examen oder für persönliche Projekte. Sie dürfen MSDNAA-Software nicht für die Entwicklung kommerzieller Software verwenden.
  • Wenn Sie nicht mehr an der Mitgliedshochschule immatrikuliert sind, sind Sie nicht mehr zum Bezug von MSDNAA-Software berechtigt. Sie dürfen jedoch uf Ihrem Computer bereits installierte Produkte weiterverwenden, vorausgesetzt, Sie halten sich weiterhin an die MSDNAA - Programmrichtlinien.
  • Wenn Sie gegen die Bestimmungen des EULA und der Ergänzungsvereinbarung verstoßen, wird der MSDNAA-Programmadministrator eine Bestätigung verlangen, dass die Programmsoftware von Ihrem persönlichen Computer entfernt wurde.

Komplette EULA
Verwendungsrichtlinien
EULA und Programmverwendungsrichtlinien (deutsch)