FAQs
Allgemeines
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Wie bekomme ich Informationen zum Studienbetrieb (Vorlesungsausfall, ...)?
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Wichtige Informationen zum laufenden Studienbetrieb (Vorlesungsausfälle, Kursangebote, …) werden im Allgemeinen auf dem „Schwarzen Brett“ im Internet kommuniziert; eine persönliche Benachrichtigung per Email erhalten Sie, wenn Sie dort den entsprechenden Newsletter abonnieren.
Kategorie: Allgemeines -
Was muss ich pro Semester bezahlen?
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Pro Semester sind 390 € Studienbeitrag, sowie 42 € Studentenwerksbeitrag zu entrichten.
Kategorie: Allgemeines -
Kann ich mich befreien lassen vom Studienbeitrag?
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Ja
Siehe SatzungKategorie: Allgemeines -
Wie kann ich mich befreien lassen und wann muss ich dies erledigen?
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Der Befreiungsantrag muss fristgerecht gestellt werden. Diese Anträge werden nur dann für das laufende Semester berücksichtigt, wenn sie bei der Hochschule bis 31.10 für das Wintersemester, bzw. 30.04 für das Sommersemester eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, werden Anträge bis 05.12 (WS) bzw. 05.06. (SS) berücksichtigt. Eine nachträgliche Antragsstellung für bereits vergangene Semester ist nicht möglich.
Kategorie: Allgemeines -
Wie sind die zeitlichen Vorgaben des Sommer- und des Wintersemesters?
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Die zeitlichen Vorgaben von Sommer- und Wintersemester finden Sie unter Studienablauf.
Kategorie: Allgemeines -
Was ist ein NC?
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Numerus clausus (v. lat. Numerus für „Zahl“, „Anzahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu Deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“ und ist allgemein gebräuchlich zur Bezeichnung von Begrenzungen einer Anzahl.
Numerus-clausus-Werte - oder besser: der „Zulassungsrang“ – werden nicht festgelegt, weder vom Land noch von der Hochschule. Sie ergeben sich vielmehr in jedem Verfahren neu auf Grund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Eine Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) drückt aus, welche Note (in der Regel Abiturdurchschnittsnote) oder wie viele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) die letzte zugelassene Person aufweist.Kategorie: Allgemeines -
In welchen Studiengängen gibt es einen NC?
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In Amberg:
- Medienproduktion und –technik
In Weiden:
- Betriebswirtschaft
- Handels- und Dienstleistungsmanagement
Kategorie: Allgemeines -
Wie hoch ist der NC für den Studiengang ...?
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Numerus-clausus-Werte - oder besser: der „Zulassungsrang“ – werden nicht festgelegt, weder vom Land noch von der Hochschule. Sie ergeben sich vielmehr in jedem Verfahren neu auf Grund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Eine Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) drückt aus, welche Note (in der Regel Abiturdurchschnittsnote) oder wie viele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) die letzte zugelassene Person aufweist.
Zu Ihrer unverbindlichen Information finden Sie im "Info-Blatt Zulassungsverfahren in den zulassungsbeschränkten HAW-Studiengängen" auf den Seiten der Studentenkanzlei die NCs der vergangenen Zulassungsverfahren.
Kategorie: Allgemeines -
Gilt für die allgemeine Hochschulreife und sonstige Hochschulzugangsberechtigungen der gleiche NC?
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Nein – es gibt eine Unterscheidung hinsichtlich der prozentualen Verteilung der Anmeldungen:
Melden sich also 65% Schulabgänger von Fach- und Berufsoberschulen usw. an und 35% von Gymnasien, so werden prozentual verteilt genauso viele Bewerber aus eben jenen Schulrichtungen zugelassen.Kategorie: Allgemeines -
Brauche ich ein Vorpraktikum für mein Studium?
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Ein Vorpraktikum wird für folgende Studiengänge benötigt:
- Angewandte Informatik
- Elektro- und Informationstechnik
- Erneuerbare Energien
- Kunststofftechnik
- Maschinenbau
- Medienproduktion und Medientechnik
- Medizintechnik
- Patentingenieurwesen
- Sprachen, Management und Technologie
- Umwelttechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen
Mehr Infos zum Vorpraktikum finden Sie hier.
Kategorie: Allgemeines -
Wo kann ich während meines Studiums wohnen?
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Es gibt zahlreiche Studentenwohnheime an beiden Standorten in Amberg und Weiden.
Auf eben jener Seite unsere Homepage finden Interessierte darüber hinaus auch private Anbieter, die Wohnungen oder Zimmer anbieten.Kategorie: Allgemeines
Informationsmöglichkeiten zur Studienwahl
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Wer steht mir für Fragen zur Verfügung, die ich nicht über die Homepage klären kann?
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- für studiengangspezifische Fragen: die Studienfachberater des jeweiligen Studiengangs
- für allgemeine Fragen: die Zentrale Studienberatung
Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie über die Seiten des Studiengangs.
Kategorie: Informationsmöglichkeiten zur Studienwahl -
Darf ich als Schüler(in) eine Vorlesung besuchen?
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Es ist für interessierte Schüler(innen) möglich Vorlesungen zu besuchen - dazu sollten Sie folgendes beachten:
1. evt. nach Semesterbeginn eine gewisse "Einschwingphase" abwarten und erst ab der 2. oder 3. Vorlesungswoche den Unterricht besuchen
2. die Stundenpläne beachten: damit können Sie sich eine oder mehrere für Sie interessante und zeitlich passende Vorlesungen auswählen;
P.S.: per „Schwarzes Brett“ können Sie etwaige kurzfristige Vorlesungsausfälle erkennen3. sprechen Sie vor Beginn der Vorlesung kurz den jeweiligen Dozenten an und informieren ihn darüber, dass Sie als Schüler = Gast an der Vorlesung teilnehmen möchten
Diese Regelung gilt natürlich nur für einzelne Schüler(innen) bzw. kleine Gruppen (ca. bis 4 Personen); für größere Gruppen sind gesonderte Vorgehensweisen abzustimmen.
Kategorie: Informationsmöglichkeiten zur Studienwahl
Bewerbungsverfahren & Studiengangswechsel
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Allgemeine Informationen
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Siehe Studienablauf (mit Unterseiten).
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangswechsel -
Wann ist der Bewerbungszeitraum
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An der Hochschule für angewandte Wissenschaften Amberg-Weiden ist ein Studienbeginn hauptsächlich im Wintersemester möglich. Studienbeginn ist dann der 01. Oktober jeden Jahres.
Bewerbungszeitraum Wintersemster (jedes Jahr):
NC-Studiengänge: 01. Mai bis 15. Juli
NC-freie Studiengänge: 01. Mai bis 15. Juni
Bewerbungen für die Zulassung zum Studium im Sommersemester :
15. November bis 15. Januar jeden Jahres
ACHTUNG: nur höhere Semester, Masterstudiengänge
In den o. g. Zeiträumen sind die Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule Amberg-Weiden abzugeben. Achtung Ausschlussfrist !!!
Maßgeblich für die Gültigkeit Ihrer Bewerbung ist der Eingang des ausgedruckten und unterschriebenen Bewerbungsantrages bei der Hochschule Amberg-Weiden.Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangswechsel -
Wie kann man sich bewerben?
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Die Anmeldung bei der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden ist online ab Beginn der jeweiligen Bewerbungszeiträume auf der Homepage der Hochschule zu beantragen. Dem Ausdruck der Onlinebewerbung, der unterschrieben an die HAW zu senden ist, sind alle geforderten Unterlagen (siehe erste Seite des Ausdruckes) beizufügen.
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangswechsel -
Kann ich mich mit einem nicht in Bayern erworbenen Schulabschluss bewerben?
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Ja, man kann sich mit einem nicht in Bayern erworbenen Schulabschluss an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Amberg-Weiden bewerben.
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangswechsel -
Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?
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Ja, eine Bewerbung für mehrere Studiengänge ist möglich.
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangswechsel -
Gibt es auch Chancen "am NC vorbei" (Wartezeiten, Sonderquoten, ...)?
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Informationen hierzu finden Sie im „Info-Blatt Zulassungsverfahren in den zulassungsbeschränkten HAW-Studiengängen“ studienservice/studentenkanzlei/online_bewerbung.htmlauf den Seiten der Studentenkanzlei/Online-Bewerbung . Bzgl. konkreter Fragen zu Sonderquoten, Härtefallregelungen etc. können Sie sich an die Studentenkanzlei wenden.
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangswechsel -
Ich habe mein Zeugnis noch nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist.
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Kein Problem – einfach eine amtlich beglaubigte Kopie bis spätestens 27. Juli nachreichen.
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangswechsel -
Probleme bei der Bewerbung – was tun?
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Eine Bewerbung an der Hochschule Amberg-Weiden ist grundsätzlich nur online möglich.
Folgt man den Anweisungen, so erhält der Bewerber eine E-Mail mit einem Link unter welchem er den Status der eigenen Bewerbung mitverfolgen kann.
So kann der Bewerber auch einsehen, ob er alles frist- und ordnungsgerecht abgegeben hat oder ggf. noch etwas nachreichen muss.
Falls darüber hinaus noch Fragen sein sollten, steht das Amt für Studienangelegenheiten zur Verfügung.
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangswechsel -
Was ist die Immatrikulation und wie funktioniert sie?
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Die Immatrikulation (Einschreibung) zu Beginn eines Semesters kann nur durch Vorlage der im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen erfolgen. Dabei ist auch ein ausreichender Krankenschutz anhand einer Versicherungsbescheinigung und zweier Meldungen (für die An- und Abmeldung durch die Hochschule) nachzuweisen.
Darüber hinaus muss die Einzahlung des Beitrags für das Studentenwerk (42,00 € pro Semester) und der Studiengebühr in Höhe von 390,- € je Semester belegt werden.
Die Zahlung erfolgt mittels Lastschrifteinzug bei der Einschreibung an der Hochschule.
Bei der Einschreibung müssen die Studienbewerber persönlich anwesend sein. Der Einschreibungstermin ist im Zulassungsbescheid angegeben.
Die Immatrikulation wird versagt, wenn z.B. die Diplomvor- bzw. Diplomprüfung oder die Bachelorvor- bzw. Bachelorprüfung im gleichen Studiengang endgültig nicht bestanden wurde oder die fälligen Gebühren und Beiträge nicht entrichtet werden.
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangswechsel -
Bewerbung für ein höheres Semester - Anerkennung von Leistungen
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Bewerbungen für ein höheres Semester ist ein Nachweis über bisher erbrachte Leistungen beizufügen.
Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, können grundsätzlich anerkannt werden, sofern sie inhaltlich vergleichbar sind.
Anträge sind mit den entsprechenden Nachweisen formal über das Prüfungsamt einzureichen (bei Wechslern von anderen Hochschulen nach der Immatrikulation) und werden von der zuständigen Prüfungskommission von Fall zu Fall einzeln entschieden.Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangswechsel -
Ist ein Einstieg auch ins zweite oder höhere Semester möglich?
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Dies ist ausschließlich Studiengangwechslern vorbehalten. Der Einstieg in ein höheres Semester ist in Abhängigkeit von den freien Plätzen und Ihren bisherigen verwertbaren Studienleistungen möglich. Sobald Ihre Bewerbung inkl. der Nachweise über bisher bereits erbrachte Leistungen vorliegt, entscheidet das Prüfungsamt zusammen mit der Prüfungskommission über
a) Zulassung Ja/Nein
b) vorläufige Einstufung in ein Fachsemester (auf Basis Ihrer bereits in einem vorherigen Studium erfolgreich abgelegten Fächer im Vergleich zu den in den jeweiligen Semestern von uns vorgesehenen); eine eigene erste Abschätzung diesbezüglich ermöglicht Ihnen die Studien- und Prüfungsordnung mit zugehörigem Studienplan und Modulhandbuch auf unserer Homepage bei den jeweiligen Studiengängen, bei Bedarf können Sie sich auch an die jeweiligen Studienfachberater wenden.
Erst nach evt. Aufnahme Ihres Studiums an unserer Hochschule entscheiden dann die jeweiligen Dozenten auf Basis der an Ihrer bisherigen Hochschule vermittelten Fachinhalte verbindlich, ob die einzelnen Fächer anerkannt werden; daraus ergibt sich dann die abschließende Einstufung in ein Studiensemester.
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangswechsel -
Kann ich mir Leistungen aus einem früheren Studium anrechnen lassen?
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Prinzipiell können bereits mit Erfolg abgelegte Leistungen (ggf. auch Praktikum) anerkannt werden - auch aus einem bereits abgeschlossenen Erststudium. Dazu ist nach der Immatrikulation an der HAW ein entsprechender Antrag über das Prüfungsamt zu stellen. Anschließend prüfen die jeweiligen Dozenten, ob die bereits abgelegten Fächer inhaltlich und bzgl. Umfang (Credit Points bzw. Semesterwochenstunden) etc. den Anforderungen unserer Fächer entsprechen. Abhängig davon kann dann eine Anerkennung erfolgen oder nicht. Eine eigene Abschätzung ist Ihnen möglich, wenn Sie Ihre bisherigen Fächer mit den Beschreibungen im Modulhandbuch des jeweiligen HAW-Studiengangs vergleichen.
P.S.: Da die Antragsbearbeitung erfahrungsgemäß durchaus einige Wochen dauern kann, empfiehlt sich ggf. bei Fächern des 1. Semesters unmittelbar zu Semesterbeginn eine persönliche Vorab-Klärung mit den jeweiligen Dozenten (z.B. Sprechstunde), so dass Sie kurzfristig Klarheit haben, ob Sie die Vorlesung besuchen müssen oder nicht bzw. ob etwaige Leistungsnachweise noch zu erbringen sind. Bringen Sie dazu möglichst aussagekräftige Unterlagen (z.B. Modulhandbuch Ihrer bisherigen Hochschule) mit, welche den Vergleich ermöglichen (Auszüge auch Anlage zum Antrag).
Kategorie: Bewerbungsverfahren & Studiengangswechsel
Einschreibung
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Wann findet die Einschreibung statt?
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Die Einschreibung findet ca. Mitte August statt.
Kategorie: Einschreibung -
Muss ich zur Einschreibung persönlich erscheinen?
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Nein.
Die Einschreibung ist ab Wintersemester 2011/2012 online vorzunehmen.
Alle wichtigen Hinweise dazu finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.Kategorie: Einschreibung -
Welche Unterlagen muss ich beifügen?
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Dies wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Kategorie: Einschreibung
(Vor)Praktikum
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Informationen zum Praxissemester (PSS)?
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Siehe Praktikumsangelegenheiten
Kategorie: (Vor)Praktikum -
Benötige ich bereits vor Studienbeginn ein Vorpraktikum?
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Siehe Vorpraktikum
Kategorie: (Vor)Praktikum
Prüfungsanmeldung
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Ist eine Anmeldung zur Prüfung verbindlich?
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Das Verfahren zur Prüfungsanmeldung und die Verbindlichkeit der Prüfungsanmeldung kann je nach Fakultät unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich hierzu über die FAQ Ihrer Fakultät.
Kategorie: Prüfungsanmeldung -
Muss ich mich auch für die Fächer anmelden, in denen keine schriftlichen Prüfungen stattfinden?
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Eine Anmeldung muss für alle Fächer durchgeführt werden, in denen man eine Note haben will, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine schriftliche Prüfung handelt oder nicht (z.B. „nur“ semesterbegleitende Studienarbeit als Leistungsnachweis)
Kategorie: Prüfungsanmeldung -
Wann muss ich mich für Prüfungen anmelden?
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Der genaue Anmeldezeitraum ist auf dem Bogen mit den Semesterbescheinigungen.
Kategorie: Prüfungsanmeldung -
Wie melde ich mich für Prüfungen an?
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Die Anmeldung erfolgt online über Ihr Primuss-Portal. Dort wählen Sie den Punkt Prüfungsanmeldung und können sich für die Prüfungen anmelden. Bitte drucken Sie für jede Anmeldung ein Protokoll aus. Ab dem Folgetag kann jederzeit der Anmeldestatus abgefragt werden.
Kategorie: Prüfungsanmeldung
Prüfungen
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Wann finden die Prüfungen statt?
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Prüfungspläne werden auf der Homepage des jeweiligen Studiengangs bekannt gegeben, sind aber auch in den Schaukästen der jeweiligen Fakultät ausgehängt. Kurzfristige Änderungen werden zuerst dort ausgewiesen, im Internet ggf. erst zeitverzögert. Zu beachten ist, dass manche Prüfungen bereits vor dem eigentlichen Prüfungszeitraum abgehalten werden, das wird aber rechtzeitig bekannt gegeben.
Kategorie: Prüfungen -
Was muss ich am Prüfungstag beachten?
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Es ist wichtig sich zu erkundigen, wo die Prüfung stattfindet. Die Hörsaaleinteilung wird rechtzeitig per Aushang kommuniziert. Man sollte sich dann rechtzeitig in den ausgeschriebenen Raum begeben und den Personalausweis zur Hand haben. Noch zu beachten ist, dass sich jeder in die Unterschriftenliste einträgt.
Kategorie: Prüfungen
Fristen für Prüfungen
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Wann muss ich die erste Wiederholungsprüfung spätestens ablegen?
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Wenn Sie eine Prüfung erstmals nicht bestanden haben, müssen Sie sie im nächsten Semester wiederholen.
Kategorie: Fristen für Prüfungen -
Wann muss die zweite oder dritte Weiderholungsprüfung spätestens abgelegt werden?
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Die zweite oder dritte Wiederholungsprüfung muss jeweils innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bewertung der vorherigen Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Kategorie: Fristen für Prüfungen -
Wie viele Wiederholungsprüfungen darf ich ablegen?
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Die Anzahl der Zweit- und Drittversuche für Modul- oder Modulteilprüfungen ist nicht begrenzt (aber: Bachelor- bzw. Masterarbeit darf nur einmal mit neuem Thema wiederholt werden). Dies bedeutet, dass Sie jede Prüfung dreimal schreiben dürfen (außer es wurde Ihnen schon ein Versuch wegen Fristüberschreitung eingetragen).
Jedem Studierenden steht außerdem während des gesamten Studiums eine dritte Wiederholungsprüfung (Viertversuch) zu.
Kategorie: Fristen für Prüfungen -
Wann muss ich alle Prüfungen spätestens ablegen?
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Wird die Regelstudiendauer um mehr als 2 Semester (falls Bachelor-Studiengang und Studienbeginn vor WS 07/08: 4 Semester ) überschritten, gelten die noch nicht abgelegten Prüfungen (inkl. Bachelor- bzw. Masterarbeit) als erstmals nicht bestanden (vgl. RaPO § 8 Abs. 3) - für Prüfungen, in denen bereits eine 5 erhalten wurde, gelten die normalen Wiederholungsfristen.
Dies bedeutet, dass Studierende in Bachelorstudiengängen an der HAW nach dem neunten Fachsemester in den offenen Fächern die Note „nicht ausreichend“ erhalten. In den Masterstudiengängen erfolgt diese Fristfünf nach dem fünften Fachsemester. Danach besteht die reguläre Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfungen.
Ausnahmen regelt RaPO § 8 Abs. 4.
Kategorie: Fristen für Prüfungen
Urlaubssemester
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In welchen Fällen kann ich ein Urlaubssemester beantragen?
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Ein Urlaubssemester kann in folgenden Fällen beantragt werden:
- Wehrdienst (Fotokopie Einberufungsbescheid)
- Zivildienst (Fotokopie Einberufungsbescheid)
- Mutterschaftsurlaub (Mutterpass)
- Erziehungsurlaub (Geburtsurkunde)
- Einzelfälle (Belege)
Kategorie: Urlaubssemester -
Kann bzw. muss ich in einem Urlaubssemester (Wiederholungs-)Prüfungen mitschreiben?
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Die Fristen für Wiederholungsprüfungen werden durch ein Urlaubssemester nicht verlängert, d.h. im Urlaubssemester können und müssen Wiederholungsprüfungen geschrieben werden. Neue Prüfungen dürfen aber nicht abgelegt werden.
Kategorie: Urlaubssemester -
Wird das Urlaubssemester auf die maximale Studiendauer angerechnet?
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Das Urlaubssemster wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet?
Kategorie: Urlaubssemester -
Muss ich im Urlaubssemester Studienbeiträge zahlen?
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Der Studienbeiträg in Höhe von 390 € muss während eines Urlaubssemester nicht gezahlt werden.
Der Studentenwerksbeitrag von 42 € allerdings muss gezahlt werden.Kategorie: Urlaubssemester -
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
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Ein entsprechender Antrag muss vor Beginn des betreffenden Semesters gestellt werden.
Kategorie: Urlaubssemester
UNIcert
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Welche UNIcert-Kurse sind möglich?
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Die HAW hat die Akkreditierung für UNIcert I, II für Polnisch, Russisch, Tschechisch, und UNIcert III (für unsere Absolventen, für externe Teilnehmer bzw. für die Masterstudierenden) für Tschechisch. UNIcert I umfasst für die slawischen Sprachen 16 SWS (z.B. das 1. - 4. Semester SP mit je 4 SWS). UNIcert II umfasst 8 SWS (z.B. das 6. und 7. Semester SP mit je 4 SWS in Fortsetzung der ersten Wahlpflichtsprache), UNIcert III umfasst ebenfalls 8 SWS.
Zusätzlich hat die HAW auch die Akkreditierung für UNIcert II und III in Englisch. UNIcert II umfasst Wirtschafts- und technisches Englisch im Rahmen des Programms 'English for Engineers' und ist für WI-Studenten (nach einer erfolgreichen Teilnahme an der Pflichtvorlesung 'English' im 1. Semester WI) bzw. alle Ingenieurstudiengänge in Amberg und externe Teilnehmer ausgelegt. UNIcert III ist reines Wirtschaftsenglisch, empfehlenswert für BW- und SP-Studierende.
Weitere Informationen zu Kursdauer etc. hier
Kategorie: UNIcert -
Welche UNIcert-Zertifikate dürfen Muttersprachler ablegen?
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Studierende „mit muttersprachlichem Hintergrund“ (durch UNIcert noch strengere Auslegung als im SP-Studiengang) dürfen kein UNIcert I-Zertifikat ablegen, sie können aber das UNIcert II und III -Zertifikat ablegen.
Kategorie: UNIcert -
Was muss bezüglich der Vorrückungsbedingungen bei UNIcert beachtet werden?
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Normalerweise ist es so, dass die Stufen UNIcert I-III aufeinander aufbauen: z.B. UNIcert II kann ich nur besuchen, wenn ich UNIcert I bzw. eine gleichwertige Prüfung erfolgreich abgeschlossen habe oder aber einen entsprechenden Eingangstest bzw. ein entsprechendes Gespräch erfolgreich
bestehe, der/das diesen Wissensstand bestätigt.Kategorie: UNIcert -
Gibt es in den UNIcert-Kursen Anwesenheitspflicht?
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Die Anwesenheitsquote von mindestens 75% ist in allen UNIcert-Kursen zu erfüllen.
Kategorie: UNIcert
Auslandssemester
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Werden Fächer eines Auslandssemesters anerkannt?
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Grundsätzlich können Sie Kurse entsprechend Ihren Vorkenntnissen nach Belieben belegen (mit dem Risiko, dass Ihnen diese nicht an der HAW angerechnet werden bzw. in bewusster Ergänzung der Inhalte Ihres Studiums), aber im Hinblick auf einen möglichst hohen Nutzen für Ihr weiteres Studium sollten Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt wie folgt vorgehen:
1) Vorauswahl für Sie interessanter Kurse (Sichtung im Internet, Abgleich mit Ihrem Studienplan)
2) Gespräch bzw. Emailverkehr mit den zuständigen Dozenten an der HAW, ob der jeweilige Kurs für das entsprechende Fach in Ihrem Studium anerkannt werden kann (dazu sollten Sie den Dozenten entsprechende Fachbeschreibungen inkl. Angaben zum zeitlichen Umfang z.B. aus dem Internet zur Verfügung stellen)
3) Entscheidung bzgl. Belegung jenachdem, ob Kurs anerkannt werden kann oder nicht
Entsprechende Antragstellung auf Anerkennung dann nach Auslands-Aufenthalt (Nachweise zu Inhalten, Umfang und Note der Fächer mitbringen !).
Ggf. müssen Sie z.B. aus Fördergründen o.ä. bestimmte weitere Restriktionen beachten: hierzu können Sie zusätzlich bei den Mitarbeitern des Akademischen Auslandsamtes nachfragen.
Kategorie: Auslandssemester -
Wird ein Auslandssemester auf die max. Studiendauer angerechnet?
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Ein Auslandssemester wird nur dann nicht auf die max. Studiendauer angerechnet, wenn ein Urlaubssemester beantragt und genehmigt wurde; aber dann ggf. andere Nachteile.
Kategorie: Auslandssemester -
Wo finde ich grundlegende Informationen?
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Siehe Auslandsangelegenheiten
Kategorie: Auslandssemester
Zeugnis
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Wie errechnet sich die Zeugnisgesamtnote?
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Die Berechnung der Zeugnisgesamtnote variiert je nach Studiengang, oftmals auch innerhalb eines Studiengang je nach Prüfungsordnung.
Für die Errechnung ist immer die für Sie geltende Prüfungsordnung maßgeblich. Zu den Details informieren Sie sich bitte über die FAQ Ihrer Fakultät. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an das Prüfungsamt.Kategorie: Zeugnis
Rückmeldung
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Wer muss sich zurückmelden?
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Alle Studierenden, die ihr Studium fortsetzen wollen, müssen sich zurückmelden, denn wer dies nicht tut, wird exmatrikuliert.
Kategorie: Rückmeldung -
Muss ich mich trotz Befreiung von den Studiengebühren zurückmelden?
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Auch wenn eine Befreiung der Studiengebühren vorliegt, muss eine Rückmeldung stattfinden. Der Studentenwerksbeitrag ist aber auf alle Fälle zu entrichten.
Kategorie: Rückmeldung
Ausweise & Schlüssel
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Wie aktualisiere ich das Gültigkeitsdatum auf der Chipkarte?
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Damit Sie die Karte als Studierendenausweis verwenden können, müssen Sie sie an einer Validierungsstation mit einem Gültigkeitsdatum versehen!
Die Validierungsstation steht in Amberg vor dem Studentenamt und in Weiden im Studentenamt.
Sind sie erfolgreich rückgemeldet, wird die die Karte in der Validierungsstation mit dem neuen Datum bedruckt.Kategorie: Ausweise & Schlüssel -
Was tun bei Verlust oder Defekt der Chipkarte?
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Bei Verlust der Chipkarte is dies umgehend im Studentenamt der Hochschule zu melden,
um Missbrauch der Karte zu vermeiden.
Bei Defekt bitte auch im Studentenamt melden.
Die Ausstellung einer neuen Chipkarte kostet 15 €.Kategorie: Ausweise & Schlüssel -
Was kann man mit der Chipkarte alles tun?
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Die Chipkarte ist Studierendenausweis,Mensakarte, Bibliotheksausweis und Zugangsberechtigung zu den EDV-Räumen. Die aufgedruckte Bibliotheksnummer (neben dem Foto)wird verwendet zur Nutzung des OPACS und für Fernleihbestellung.
Kategorie: Ausweise & Schlüssel -
Wo bekommt man den Studentenausweis?
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Der Studentenausweis ist online zum Download bereitgestellt und kann dann ausgedruckt werden.
Kategorie: Ausweise & Schlüssel -
Wo bekommt man den Schließfachschlüssel?
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An der Abteilung Amberg funktionieren die Schließfächer durch Münzbetrieb.
An der Abteilung Weiden wie folgt: Einen Schließfachschlüssel erhält man bei der Einschreibung an der Hochschule in der Studentenkanzlei. Wer im Verlauf des Studiums einen Schließfachschlüssel möchte, muss diesen beim Hausmeister beantragen.Kategorie: Ausweise & Schlüssel
Studium mit Kind
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An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen oder Probleme mit der Vereinbarkeit von Studium und Familie habe?
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- Psychosoziale Beratung
- Allgemeine Studienbedingungen
- Individueller Studienplan
Studienfachberater der jeweiligen Studiengänge
(Porträt Studiengänge - Spalte rechts, Übersicht hier) - Urlaubssemester
- Freistellung von Studienbeiträgen
- Flexibilisierung von Prüfungsregelungen
- Fristen zur Ablegung bestimmter Leistungen
(siehe Rahmenprüfungsordnung und Allgemeine Prüfungsordnung) - Wiederholungsprüfungen
- Prüfungsrücktritt
Standort Weiden: Es gilt die verbindliche Prüfungsanmeldung. Sollten Sie also an einer Prüfung nicht teilnehmen können, für die Sie sich angemeldet hatten, so wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Die Entscheidung über den Rücktritt trifft dann die Prüfungskommission Ihres Studiengangs. Sollten Sie oder Ihr Kind am Prüfungstag erkrankt sein, so stellen Sie bitte schnellstmöglich einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsamt und fügeneine entsprechende ärztliche Bescheinigung bei.
Standort Amberg: Eine Prüfungsanmeldung gilt derzeit nicht verbindlich, ein Nicht-Erscheinen hat im Normalfall keine Konsequenzen. AUSNAHME: Fristprüfung. Bei einem Nicht-Erscheinen wird die Fristprüfung automatisch mit „nicht bestanden“ und der entsprechenden Benotung bewertet. Bitte wenden Sie unbedingt an das Prüfungsamt
- Fristen zur Ablegung bestimmter Leistungen
- Finanzierung des Studiums
- BAföG
- Sonderregelungen für Schwangere und studierende Eltern
- Studienabschlussdarlehen
- Ansprechpersonen
- BAföG
- Ergänzende Leistungen
- Stipendien
- Studienkredite
- Finanzielle Hilfen
- Soziale Hilfen
- Kinderbetreuung
- Familienfreundliche Studienorganisation & Chancengleichheit
Kategorie: Studium mit Kind -
Wie kann ich mir selbst einen ersten Überblick über mögliche Unterstützungsangebote zu „Studieren mit Kind“ verschaffen?
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Broschüre „Studieren mit Kind“
Familienfreundliche Hochschule
Broschüre „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“
Kategorie: Studium mit Kind





