FAQs
Allgemeines
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Was muss ich pro Semester bezahlen?
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Pro Semester sind 390 € Studienbeitrag, sowie 42 € Studentenwerksbeitrag zu entrichten.
Kategorie: Allgemeines -
Kann ich mich befreien lassen vom Studienbeitrag?
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Ja
Siehe SatzungKategorie: Allgemeines -
Wie kann ich mich befreien lassen und wann muss ich dies erledigen?
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Der Befreiungsantrag muss fristgerecht gestellt werden. Diese Anträge werden nur dann für das laufende Semester berücksichtigt, wenn sie bei der Hochschule bis 31.10 für das Wintersemester, bzw. 30.04 für das Sommersemester eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, werden Anträge bis 05.12 (WS) bzw. 05.06. (SS) berücksichtigt. Eine nachträgliche Antragsstellung für bereits vergangene Semester ist nicht möglich.
Kategorie: Allgemeines -
Wie sind die zeitlichen Vorgaben des Sommer- und des Wintersemesters?
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Die zeitlichen Vorgaben von Sommer- und Wintersemester finden Sie unter Studienablauf.
Kategorie: Allgemeines -
Was ist ein NC?
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Numerus clausus (v. lat. Numerus für „Zahl“, „Anzahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu Deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“ und ist allgemein gebräuchlich zur Bezeichnung von Begrenzungen einer Anzahl.
Numerus-clausus-Werte - oder besser: der „Zulassungsrang“ – werden nicht festgelegt, weder vom Land noch von der Hochschule. Sie ergeben sich vielmehr in jedem Verfahren neu auf Grund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Eine Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) drückt aus, welche Note (in der Regel Abiturdurchschnittsnote) oder wie viele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) die letzte zugelassene Person aufweist.Kategorie: Allgemeines -
In welchen Studiengängen gibt es einen NC?
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In Amberg:
- Medienproduktion und –technik
In Weiden:
- Betriebswirtschaft
- Handels- und Dienstleistungsmanagement
- Sprachen, Management und Technologie
- Wirtschaftsingenieurswesen
- Medizintechnik
Kategorie: Allgemeines -
Wie hoch ist der NC für den Studiengang ...?
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Numerus-clausus-Werte - oder besser: der „Zulassungsrang“ – werden nicht festgelegt, weder vom Land noch von der Hochschule. Sie ergeben sich vielmehr in jedem Verfahren neu auf Grund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Eine Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) drückt aus, welche Note (in der Regel Abiturdurchschnittsnote) oder wie viele Wartesemester (Zeiten ohne Einschreibung seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung) die letzte zugelassene Person aufweist.
Kategorie: Allgemeines -
Gilt für die allgemeine Hochschulreife und sonstige Hochschulzugangsberechtigungen der gleiche NC?
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Nein – es gibt eine Unterscheidung hinsichtlich der prozentualen Verteilung der Anmeldungen:
Melden sich also 65% Schulabgänger von Fach- und Berufsoberschulen usw. an und 35% von Gymnasien, so werden prozentual verteilt genauso viele Bewerber aus eben jenen Schulrichtungen zugelassen.Kategorie: Allgemeines -
Brauche ich ein Vorpraktikum für mein Studium?
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Ein Vorpraktikum wird für folgende Studiengänge benötigt:
- Angewandte Informatik
- Elektro- und Informationstechnik
- Erneuerbare Energien
- Kunststofftechnik
- Maschinenbau
- Medienproduktion und Medientechnik
- Medizintechnik
- Patentingenieurwesen
- Sprachen, Management und Technologie
- Umwelttechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen
Mehr Infos zum Vorpraktikum finden Sie hier.
Kategorie: Allgemeines -
Wo kann ich während meines Studiums wohnen?
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Es gibt zahlreiche Studentenwohnheime an beiden Standorten in Amberg und Weiden.
Auf eben jener Seite unsere Homepage finden Interessierte darüber hinaus auch private Anbieter, die Wohnungen oder Zimmer anbieten.Kategorie: Allgemeines
Bewerbungsverfahren
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Was ist die Immatrikulation und wie funktioniert sie?
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Die Immatrikulation (Einschreibung) zu Beginn eines Semesters kann nur durch Vorlage der im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen erfolgen. Dabei ist auch ein ausreichender Krankenschutz anhand einer Versicherungsbescheinigung und zweier Meldungen (für die An- und Abmeldung durch die Hochschule) nachzuweisen.
Darüber hinaus muss die Einzahlung des Beitrags für das Studentenwerk (42,00 € pro Semester) und der Studiengebühr in Höhe von 390,- € je Semester belegt werden.
Die Zahlung erfolgt mittels Lastschrifteinzug bei der Einschreibung an der Hochschule.
Bei der Einschreibung müssen die Studienbewerber persönlich anwesend sein. Der Einschreibungstermin ist im Zulassungsbescheid angegeben.
Die Immatrikulation wird versagt, wenn z.B. die Diplomvor- bzw. Diplomprüfung oder die Bachelorvor- bzw. Bachelorprüfung im gleichen Studiengang endgültig nicht bestanden wurde oder die fälligen Gebühren und Beiträge nicht entrichtet werden.
Kategorie: Bewerbungsverfahren -
Kann ich mich mit einem nicht in Bayern erworbenen Schulabschluss bewerben?
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Ja, man kann sich mit einem nicht in Bayern erworbenen Schulabschluss an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Amberg-Weiden bewerben.
Kategorie: Bewerbungsverfahren -
Wie kann man sich bewerben?
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Die Anmeldung bei der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden ist online ab Beginn der jeweiligen Bewerbungszeiträume auf der Homepage der Hochschule zu beantragen. Dem Ausdruck der Onlinebewerbung, der unterschrieben an die HAW zu senden ist, sind alle geforderten Unterlagen (siehe erste Seite des Ausdruckes) beizufügen.
Kategorie: Bewerbungsverfahren -
Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?
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Ja, eine Bewerbung für mehrere Studiengänge ist möglich.
Kategorie: Bewerbungsverfahren -
Wann ist der Bewerbungszeitraum
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An der Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fachhochschule Amberg-Weiden ist ein Studienbeginn hauptsächlich im Wintersemester möglich. Studienbeginn ist dann der 01. Oktober jeden Jahres.
Bewerbungszeitraum Wintersemster: 01. Mai bis 15. Juli jeden Jahres
Bewerbungen für die Zulassung zum Studium im Sommersemester : 15. November bis 15. Januar jeden Jahres
ACHTUNG: nur höhere Semester, Masterstudiengänge
AUSNAHME: Sommersemester 2011 – hier sind ebenfalls Erstzulassungen möglich
(betrifft die Studiengänge Betriebswirtschaft, Handels- und Dienstleistungsmanagement, Medizintechnik, Elektro- und Informationstechnik, Angewandte Informatik)
In den o. g. Zeiträumen sind die Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule Amberg-Weiden abzugeben. Achtung Ausschlussfrist !!!
Maßgeblich für die Gültigkeit Ihrer Bewerbung ist der Eingang des ausgedruckten und unterschriebenen Bewerbungsantrages bei der Hochschule Amberg-Weiden.Kategorie: Bewerbungsverfahren -
Probleme bei der Bewerbung – was tun?
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Eine Bewerbung an der Hochschule Amberg-Weiden ist grundsätzlich nur online möglich.
Folgt man den Anweisungen, so erhält der Bewerber eine E-Mail mit einem Link unter welchem er den Status der eigenen Bewerbung mitverfolgen kann.
So kann der Bewerber auch einsehen, ob er alles frist- und ordnungsgerecht abgegeben hat oder ggf. noch etwas nachreichen muss.
Falls darüber hinaus noch Fragen sein sollten, steht das Amt für Studienangelegenheiten zur Verfügung.
Kategorie: Bewerbungsverfahren -
Ich habe mein Zeugnis noch nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist.
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Kein Problem – einfach eine amtlich beglaubigte Kopie bis spätestens 27. Juli nachreichen.
Kategorie: Bewerbungsverfahren -
Bewerbung für ein höheres Semester - Anerkennung von Leistungen
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Bewerbungen für ein höheres Semester ist ein Nachweis über bisher erbrachte Leistungen beizufügen.
Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, können grundsätzlich anerkannt werden, sofern sie inhaltlich vergleichbar sind.
Anträge sind mit den entsprechenden Nachweisen formal über das Prüfungsamt einzureichen (bei Wechslern von anderen Hochschulen nach der Immatrikulation) und werden von der zuständigen Prüfungskommission von Fall zu Fall einzeln entschieden.Kategorie: Bewerbungsverfahren
Einschreibung
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Wann findet die Einschreibung statt?
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Die Einschreibung findet ca. Mitte August statt.
Kategorie: Einschreibung -
Muss ich zur Einschreibung persönlich erscheinen?
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Nein.
Die Einschreibung ist ab Wintersemester 2011/2012 online vorzunehmen.
Alle wichtigen Hinweise dazu finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.Kategorie: Einschreibung -
Welche Unterlagen muss ich beifügen?
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Dies wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Kategorie: Einschreibung
Urlaubssemester
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In welchen Fällen kann ich ein Urlaubssemester beantragen?
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Ein Urlaubssemester kann in folgenden Fällen beantragt werden:
- Wehrdienst (Fotokopie Einberufungsbescheid)
- Zivildienst (Fotokopie Einberufungsbescheid)
- Mutterschaftsurlaub (Mutterpass)
- Erziehungsurlaub (Geburtsurkunde)
- Einzelfälle (Belege)
Kategorie: Urlaubssemester -
Kann bzw. muss ich in einem Urlaubssemester (Wiederholungs-)Prüfungen mitschreiben?
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Die Fristen für Wiederholungsprüfungen werden durch ein Urlaubssemester nicht verlängert, d.h. im Urlaubssemester können und müssen Wiederholungsprüfungen geschrieben werden. Neue Prüfungen dürfen aber nicht abgelegt werden.
Kategorie: Urlaubssemester -
Wird das Urlaubssemester auf die maximale Studiendauer angerechnet?
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Das Urlaubssemster wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet?
Kategorie: Urlaubssemester -
Muss ich im Urlaubssemester Studienbeiträge zahlen?
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Der Studienbeiträg in Höhe von 500 € muss während eines Urlaubssemester nicht gezahlt werden.
Der Studentenwerksbeitrag von 35 € allerdings muss gezahlt werden.Kategorie: Urlaubssemester -
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
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Ein entsprechender Antrag muss vor Beginn des betreffenden Semesters gestellt werden.
Kategorie: Urlaubssemester
Rückmeldung
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Wer muss sich zurückmelden?
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Alle Studierenden, die ihr Studium fortsetzen wollen, müssen sich zurückmelden, denn wer dies nicht tut, wird exmatrikuliert.
Kategorie: Rückmeldung -
Muss ich mich trotz Befreiung von den Studiengebühren zurückmelden?
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Auch wenn eine Befreiung der Studiengebühren vorliegt, muss eine Rückmeldung stattfinden. Der Studentenwerksbeitrag ist aber auf alle Fälle zu entrichten.
Kategorie: Rückmeldung
Prüfungsanmeldung
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Muss ich mich auch für die Fächer anmelden, in denen keine schriftlichen Prüfungen stattfinden?
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Eine Anmeldung muss für alle Fächer durchgeführt werden, in denen man eine Note haben will, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine schriftliche Prüfung handelt oder nicht (z.B. „nur“ semesterbegleitende Studienarbeit als Leistungsnachweis)
Kategorie: Prüfungsanmeldung -
Wann muss ich mich für Prüfungen anmelden?
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Der genaue Anmeldezeitraum ist auf dem Bogen mit den Semesterbescheinigungen.
Kategorie: Prüfungsanmeldung -
Wie melde ich mich für Prüfungen an?
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Die Anmeldung erfolgt online, siehe Link.
Dort erfolgt ein Login (Name des Studierenden, Anmeldenummer auf der Chipkarte). Dann kann sich der Studierende für die Prüfungen anmelden. Ab dem Folgetag kann jederzeit der Anmeldestatus abgefragt werden.Kategorie: Prüfungsanmeldung
Ausweise & Schlüssel
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Was kann man mit der Chipkarte alles tun?
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Die Chipkarte ist Mensakarte, Bibliotheksausweis, Kopierkarte und Zugangsberechtigung zu den Computerräumen. Die Nummern darauf sind wichtig zur Nutzung der Onlinedienste, der Computer der Hochschule und des OPAC’s.
Kategorie: Ausweise & Schlüssel -
Wo bekommt man den Studentenausweis?
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Der Studentenausweis ist online zum Download bereitgestellt und kann dann ausgedruckt werden.
Kategorie: Ausweise & Schlüssel -
Wo bekommt man den Schließfachschlüssel?
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An der Abteilung Amberg funktionieren die Schließfächer durch Münzbetrieb.
An der Abteilung Weiden wie folgt: Einen Schließfachschlüssel erhält man bei der Einschreibung an der Hochschule in der Studentenkanzlei. Wer im Verlauf des Studiums einen Schließfachschlüssel möchte, muss in der Studentenkanzlei diesen beantragen. Eine geringfügige Kaution muss hinterlegt werden.Kategorie: Ausweise & Schlüssel





